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Hepatitis A in NRW: Tiefkühlbeeren vor dem Verzehr erhitzen
In Nordrhein-Westfalen häufen sich Hepatitis-A-Infektionen. Hepatitis A ist eine durch Viren verursachte Entzündung der Leber. Seit Jahresanfang haben sich 209 Menschen angesteckt. Das sind 13 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Besonders viele Fälle wurden im Ennepe-Ruhr-Kreis gemeldet. Danach folgen Warendorf, Hamm und Dortmund.
Das Landesamt für Gesundheit hält die Fallzahlen für erhöht, aber noch überschaubar. Laut Landesamt gebe es aktuell keinen Grund zur Besorgnis. Es beobachte die Lage zusammen mit dem NRW-Gesundheitsministerium.
Tiefkühlbeeren vor dem Essen erhitzen
Die Behörde empfiehlt Vorsicht bei Tiefkühlbeeren. Besonders ältere Menschen und Menschen mit bereits bestehenden Krankheiten sollten tiefgekühlte Frucht- oder Beerenmischungen vor dem Essen gut durcherhitzen oder meiden.
Auch die Verbraucherzentrale rät, Tiefkühlbeeren nicht roh zu verwenden. Sie kritisiert, dass auf vielen Verpackungen ein klarer Hinweis zum Erhitzen fehle. Auf den Webseiten vieler Anbieter gebe es zugleich Rezepte mit rohen Früchten, etwa für Smoothies oder Desserts. Smoothies sind Getränke aus zerkleinerten Früchten; Desserts sind Nachspeisen. Das könne Verbraucher verunsichern.
Es gibt eine wirksame Schutzimpfung. Die Ständige Impfkommission empfiehlt sie unter anderem Menschen, die im Medizin- und Lebensmittelbereich arbeiten. Sie empfiehlt sie auch Menschen mit beruflichem Kontakt zu Abwasser und Reisenden in Gebiete mit Hepatitis-A-Fällen.
Hepatitis A kann über Lebensmittel und auf fäkal-oralem Weg übertragen werden. Fäkal-oral bedeutet, dass Erreger aus dem Stuhl in den Mund gelangen. Die Erkrankung muss gemeldet werden. Laut Landesamt ist die Gefahr für junge und sonst gesunde Menschen eher gering. Mögliche Beschwerden sind Übelkeit und Erbrechen, starker Juckreiz und Gelbsucht. Bei Gelbsucht färben sich Haut und das Weiß der Augen gelb.
Die Erkrankung wird nicht chronisch, hält also nicht dauerhaft an, und verursacht keine dauerhaften Leberschäden. Sie kann insbesondere für ältere Menschen und Menschen mit bereits bestehenden Krankheiten lebensgefährlich werden.
Zusammenhang mit Rückrufen unklar
Seit Mai hatten verschiedene Supermärkte Tiefkühlbeeren zurückgerufen. Im Sommer betraf das eine Charge der „ja!-Beerenmischung“ von Rewe. Im Mai rief Globus eine Charge des „Beeren-Mix“ zurück. Eine Charge ist eine bestimmte Produktionsmenge. Ob die aktuellen Infektionen damit zusammenhängen, ist offen.
Das Landesamt verweist auf eine mögliche Inkubationszeit von bis zu 50 Tagen. Die Inkubationszeit ist die Zeit zwischen der Ansteckung und den ersten Beschwerden. Das erschwert die Suche nach der Infektionsquelle.
Globus teilte mit, eine Verunreinigung des tiefgekühlten „Globus Beeren-Mix“ in der 300-Gramm-Packung sei bei einer regelmäßigen amtlichen Probe festgestellt worden. Laut Globus sei eine Gegenprobe negativ gewesen. Die Gegenprobe habe die Verunreinigung also nicht nachgewiesen. Trotzdem habe das Unternehmen den Rückruf veranlasst.
Betroffene Packungen mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 29.09.2027 können in Globus-Markthallen zurückgegeben werden. Laut Globus werde der Kaufpreis auch ohne Kassenbon erstattet.
Rewe erklärte, in einem Beutel sei die mRNA des Erregers gefunden worden, aber nicht der aktive Erreger. mRNA ist ein Molekül, das genetische Informationen trägt. Laut Rewe seien auch Gegenproben negativ gewesen. Trotzdem habe sich das Unternehmen aus Vorsicht für einen öffentlichen Rückruf entschieden. Dem Konzern seien keine Erkrankungen durch den Verzehr der betroffenen „ja!-Beerenmischung“ bekannt.