Hepatitis A in NRW: Tiefkühlbeeren vor dem Verzehr erhitzen
In Nordrhein-Westfalen häufen sich Hepatitis-A-Infektionen. Seit Jahresanfang haben sich 209 Menschen angesteckt, 13 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Besonders viele Fälle wurden im Ennepe-Ruhr-Kreis gemeldet, danach folgen Warendorf, Hamm und Dortmund.
Das Landesamt für Gesundheit stuft die Fallzahlen als erhöht, aber weiterhin überschaubar ein. Einen Grund zur Besorgnis gebe es aktuell nicht; die Lage werde gemeinsam mit dem NRW-Gesundheitsministerium beobachtet.
Tiefkühlbeeren vor dem Verzehr erhitzen
Die Behörde empfiehlt, bei Tiefkühlbeeren Vorsicht walten zu lassen. Besonders ältere Menschen und Personen mit Vorerkrankungen sollten tiefgekühlte Frucht- oder Beerenmischungen vor dem Verzehr gut durcherhitzen oder meiden. Auch die Verbraucherzentrale rät, Tiefkühlbeeren nicht roh zu verwenden. Sie kritisiert, dass auf vielen Verpackungen ein klarer Hinweis zum Erhitzen fehle. Zugleich fänden sich auf den Webseiten vieler Anbieter Rezepte, in denen die Früchte roh verwendet würden, etwa in Smoothies oder Desserts. Das könne Verbraucher verunsichern.
Eine wirksame Schutzimpfung steht zur Verfügung. Die Ständige Impfkommission empfiehlt sie unter anderem Beschäftigten im Medizin- und Lebensmittelbereich, Menschen mit beruflichem Kontakt zu Abwasser sowie Reisenden in Gebiete mit Hepatitis-A-Fällen.
Hepatitis A kann neben Lebensmitteln auch auf fäkal-oralem Weg übertragen werden. Die Erkrankung ist meldepflichtig. Für junge und ansonsten gesunde Menschen ist die Gefahr laut Landesamt eher gering. Mögliche Symptome sind Übelkeit und Erbrechen, starker Juckreiz und Gelbsucht. Die Erkrankung wird nicht chronisch und verursacht keine dauerhaften Leberschäden. Lebensgefährlich kann sie insbesondere für ältere Menschen und Personen mit Vorerkrankungen werden.
Zusammenhang mit Rückrufen unklar
Seit Mai hatten verschiedene Supermärkte Tiefkühlbeeren zurückgerufen. Im Sommer betraf dies eine Charge der „ja!-Beerenmischung“ von Rewe; im Mai rief Globus eine Charge des „Beeren-Mix“ zurück. Ob die aktuellen Infektionen mit diesen Rückrufen zusammenhängen, ist offen. Das Landesamt verweist auf eine mögliche Inkubationszeit von bis zu 50 Tagen, die die Suche nach der Infektionsquelle erschwert.
Globus teilte mit, die Kontamination des tiefgekühlten „Globus Beeren-Mix“ in der 300-Gramm-Packung sei bei einer routinemäßigen amtlichen Probe festgestellt worden. Eine Gegenprobe sei negativ gewesen; dennoch habe das Unternehmen den Rückruf veranlasst. Betroffene Packungen mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 29.09.2027 können in Globus-Markthallen zurückgegeben werden. Der Kaufpreis werde auch ohne Kassenbon erstattet.
Rewe erklärte, in einem Beutel sei die mRNA des Erregers, nicht aber der aktive Erreger gefunden worden; auch Gegenproben seien negativ gewesen. Das Unternehmen habe sich dennoch für einen vorsorglichen öffentlichen Rückruf entschieden. Erkrankungen infolge des Verzehrs der betroffenen „ja!-Beerenmischung“ seien dem Konzern nicht bekannt.