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Wesseling verschärft Regeln für Kurzzeitvermietungen

Von Redaktion Wesseling2 Min. Lesezeit
Wesseling verschärft Regeln für Kurzzeitvermietungen

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Neues System zum Schutz von Wohnungen in Wesseling

Die Stadt Wesseling verändert die Regeln zum Schutz von Wohnungen.

Seit September 2024 gibt es ein neues digitales System.

Viele Vermieterinnen und Vermieter nutzen es schon.

Ab dem 1. Oktober 2024 gelten neue Regeln für Kurzzeitvermietungen.

Das Ziel ist: Missbrauch von Wohnungen zu verhindern.

Regeln für Kurzzeitvermietungen

Wenn Sie Ihre Wohnung kurz vermieten, zum Beispiel über Airbnb, müssen Sie das melden.

Sie brauchen eine Wohnraum-ID.

Das ist eine Nummer für Ihre Wohnung.

Diese Nummer bekommen Sie auf der digitalen Rathaus-Website.

Dort können Sie auch einen Zweckentfremdungsantrag stellen.

Das bedeutet: Sie melden, wenn Sie Ihre Wohnung nicht zum Wohnen nutzen oder lange leer lassen.

Zweckentfremdungsantrag heißt:

Ein Antrag, wenn Wohnraum für andere Zwecke genutzt wird,

oder wenn eine Wohnung länger als sechs Monate leer steht.

So beantragen Sie die Wohnraum-ID

Sie brauchen dafür ein BundID-Konto.

Das Konto ist kostenlos für alle Bürgerinnen und Bürger.

Mit dem Konto können Sie den Antrag online ausfüllen und abschicken.

Jede Wohnung für Kurzzeitvermietung braucht eine eigene Wohnraum-ID.

Sie dürfen Ihre Wohnung bis zu 90 Tage im Jahr genehmigungsfrei vermieten.

In diesem Fall bekommen Sie die Wohnraum-ID direkt.

Wenn Sie länger vermieten, prüft die Stadt den Zweckentfremdungsantrag.

Dann kann es sein, dass Sie eine Ausgleichszahlung leisten müssen.

Dieses Geld hilft, neue Wohnungen zu bauen.

Pflichten für Vermieterinnen und Vermieter

Alle Vermieterinnen und Vermieter müssen nun:

  • Die Wohnraum-ID in allen Anzeigen angeben
  • Einen Belegungskalender führen, um die Nutzung zu zeigen
  • Den Belegungskalender spätestens zehn Tage nach Mietbeginn melden

So behält die Stadt den Überblick über die vermieteten Wohnungen.

Es soll helfen, Missbrauch zu verhindern.

Kontakt und Service

Bei Fragen wenden Sie sich an das Amt für Soziales Wohnen.

Amt für Soziales Wohnen – Stadt Wesseling

Telefon: +49 (0)2236 701-0

Die Öffnungszeiten des Rathauses sind:

  • Montag: 8:00 - 12:00 Uhr
  • Dienstag: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
  • Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr
  • Donnerstag: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag: 8:00 - 12:30 Uhr

Sie können auch die digitale Rathaus-Website besuchen:

www.destadtwesseling.de

Vorteile des neuen Systems

Die Stadt will mehr Transparenz auf dem Wohnungsmarkt schaffen.

Vermieter, Mieter und Wohnungssuchende bekommen mehr Schutz und Klarheit.

Das neue digitale System macht die Verwaltung moderner und einfacher.

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