Einfache Sprache
Pulheim passt Grundsteuer an: Das müssen Sie wissen!
**Was ist der Jahresabgabenbescheid?
**
Der Jahresabgabenbescheid informiert über Steuern.
Das Finanzamt schickt ihn an alle Bürger.
Er kommt am Freitag, 24.
Januar 2025.
Die Grundsteuer ist darin wichtig.
Die Grundsteuer hat sich verändert.
Das liegt an der Grundsteuerreform.
**Was ist die Grundsteuer?
**
Die Grundsteuer ist ein Steuerbetrag.
Sie muss für Grundstücke gezahlt werden.
Der Rat der Stadt Pulheim hat entschieden:
Der Hebesatz für die Grundsteuer B ist 467 Prozent.
Das ist einer der niedrigsten Werte im Rhein-Erft-Kreis.
Früher lag der Hebesatz bei 555 Prozent.
**Was bedeutet der neue Hebesatz?
**
Der neue Hebesatz ist gleich dem Wert vom Land.
Er soll die Einnahmen der Grundsteuer sichern.
Das Geld soll gleich bleiben.
Ob Sie mehr oder weniger zahlen, hängt vom Wert Ihres Grundstücks ab.
Dieser Wert wird vom Finanzamt festgelegt.
**Was ist bei Einwendungen zu beachten?
**
Einwendungen sind Fragen oder Probleme zu Ihrem Steuerwert.
Diese müssen beim Finanzamt Bergheim eingelegt werden.
Widersprüche bei der Stadt Pulheim sind nicht möglich.
**Zahlungspflicht und Fristen**
Die Zahlungspflicht bleibt bestehen.
Das heißt, Sie müssen trotzdem zahlen.
Auch wenn Sie Widerspruch einlegen.
Zahlungen, die zu spät kommen, werden teuer.
**Kontakt zur Steuerabteilung**
Die Steuerabteilung ist hilfreich.
Sie können dort anrufen unter der Nummer:
02238 / 808-440.
Auf Fragen ist viel Andrang zu erwarten.
Das bedeutet, es kann länger dauern.
**Persönliche Gespräche und Informationen**
Von Mittwoch, 29.
Januar bis 5.
März 2025, gibt es keinen persönlichen Kontakt.
In dieser Zeit öffnet die Steuerabteilung nicht für Gespräche.
Auf der Homepage www.pulheim.de finden Sie Informationen.
Dort gibt es ein Informationsblatt mit Fragen und Antworten.