Einfache Sprache
Flaggen auf dem Rathausvorplatz zum Tag der Deutschen Einheit

Am Samstag, 3. Oktober, werden die Flaggen auf dem Rathausvorplatz gehisst.
Das geschieht in Erinnerung an den Nationalfeiertag.
Eine Mitteilung erinnert an die Bedeutung des Nationalfeiertags.
Der 3. Oktober steht für die deutsche Wiedervereinigung.
Dabei tritt die Deutsche Demokratische Republik der Bundesrepublik Deutschland bei.
In der Nacht vom 2. Oktober 1990 auf den 3. Oktober 1990.
In dieser Nacht traten die neu gegründeten Länder bei.
Die Länder traten in den Geltungsbereich des Grundgesetzes ein.
Die Länder waren Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Berlin wurde dabei in seiner Gesamtheit Teil der Bundesrepublik Deutschland.
Der 3. Oktober wurde seit 1990 als gesetzlicher Feiertag festgelegt.
Der Einigungsvertrag legte den Tag der Deutschen Einheit als Feiertag fest.
Bis 1990 wurde der Tag der Deutschen Einheit am 17. Juni begangen.
Der 17. Juni erinnert an den Volksaufstand in der ehemaligen DDR.
Der Volksaufstand fand im Jahr 1953 statt.