Flaggen auf dem Rathausvorplatz zum Tag der Deutschen Einheit

Zum Tag der Deutschen Einheit werden am Samstag, 3. Oktober, auf dem Rathausvorplatz die Flaggen gehisst. Daran erinnert eine Mitteilung zur Bedeutung des Nationalfeiertags.
Der 3. Oktober steht für die deutsche Wiedervereinigung mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik. In der Nacht vom 2. auf den 3. Oktober 1990 traten die neu gegründeten Länder dem Geltungsbereich des Grundgesetzes bei. Damit wurden Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie Berlin in seiner Gesamtheit Teil der Bundesrepublik Deutschland.
Gesetzlicher Feiertag seit 1990
Der 3. Oktober wurde im Einigungsvertrag als gesetzlicher Feiertag in Deutschland festgelegt. Zuvor wurde der Tag der Deutschen Einheit bis 1990 am 17. Juni begangen. Dieses Datum erinnert an den Volksaufstand in der ehemaligen DDR im Jahr 1953.