B 477n: Vorentwurf soll 2027 vorliegen

Straßen NRW plant für die B 477n-Ortsumgehung 2027 einen genehmigungsfähigen Vorentwurf; Gutachter aktualisieren Verkehrsgutachten bis 2040.

Von Redaktionsteam Rommerskirchen1 Min. Lesezeit

Für die geplante Ortsumgehung B 477n soll nach Angaben von Straßen NRW im Jahr 2027 ein genehmigungsfähiger Vorentwurf vorgelegt werden. Zugleich hat ein externer Gutachter begonnen, das veraltete Verkehrsgutachten auf den Prognosehorizont 2040 zu aktualisieren.

Die Gemeinde Rommerskirchen äußert die Sorge, dass sich das Verfahren weiter verzögern könnte, falls sich durch die Fortschreibung des Gutachtens die prognostizierten Verkehrsmengen ändern. NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer hatte Bürgermeister Dr. Martin Mertens im August geschrieben, dann müssten „alle anderen Fachgutachten zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren“ sein.

Weitere Schritte im Verfahren

Noch in diesem Jahr soll nach Auskunft von Straßen NRW die „Plausibilisierung der faunistischen Untersuchung“ ausgeschrieben und gestartet werden. Auch die technische Planung des Vorentwurfs werde weiterverfolgt.

Nach Darstellung von Bürgermeister Dr. Martin Mertens ist die Ortsumgehung B 477n im Bundesverkehrswegeplan seit Jahren im vordringlichen Bedarf eingestuft. Die Gemeinde werde weiter Druck machen, damit das Projekt nach den langen Verzögerungen realisiert werde.

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