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Integrationsratswahl 2025 in Rheine: Wer darf wählen?
### Integrationsratswahl in Rheine am 14.
September 2025
Am 14.
September 2025 ist in Rheine die Wahl zum Integrationsrat.
Schon über 16.000 Menschen haben eine Wahlbenachrichtigung bekommen.
Das Wählerverzeichnis wird noch erweitert.
So können mehr Menschen an der Wahl teilnehmen.
### Erweiterung des Wählerverzeichnisses
Zusätzlich werden jetzt weitere Wahlberechtigte aufgenommen.
Besonders wichtig sind diese Fälle:
- Menschen, die schon vor langer Zeit eingebürgert wurden.
- Menschen, die in einer anderen Stadt eingebürgert wurden.
Manchmal steht der Einbürgerungsnachweis nicht automatisch im Melderegister.
Die Stadt sucht diese Personen in ihren Daten.
Die Betroffenen bekommen demnächst eine Wahlbenachrichtigung.
### Was tun, wenn Sie keine Wahlbenachrichtigung bekommen?
Sie können sich bei der Stadt melden.
Wenn Sie wahlberechtigt sind, können Sie sich eintragen lassen.
Das geht bis zum 2.
September 2025.
### Voraussetzungen für die Wahlberechtigung
Sie müssen:
- Keine deutsche Staatsangehörigkeit haben oder durch Einbürgerung eingedeutscht sein.
(Einbürgerung heißt: Sie bekommen die deutsche Staatsangehörigkeit offiziell.)
- Am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein.
- Mindestens ein Jahr legal in Deutschland wohnen.
- Seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl mit Hauptwohnung in Rheine gemeldet sein.
**Erklärung Einbürgerungsurkunde**
Eine Einbürgerungsurkunde ist ein offizielles Papier.
Dieses Papier zeigt, dass Sie Deutsche oder Deutscher geworden sind.
### Online-Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis
Wenn Sie keine Wahlbenachrichtigung haben, können Sie sich online anmelden.
Sie brauchen einen Nachweis, zum Beispiel die Einbürgerungsurkunde.
Das Formular finden Sie auf der Internetseite der Stadt Rheine.
### Mehr Informationen zur Integrationsratswahl
Alle Infos bekommen Sie auf der offiziellen Seite der Stadt Rheine.
Gehen Sie auf „Rathaus & Service“ und dann auf „Wahlen > Integrationsratswahl“.
### Kontakt
Bei Fragen zur Wahl oder zum Wählerverzeichnis wenden Sie sich bitte an:
**Stadt Rheine – Wahlamt**
Die Stadt hilft Ihnen gerne weiter.