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Digitale Bauanträge in Minden ab 1. September 2026 über Bauportal.NRW
Pflicht zur digitalen Einreichung
Die Stadt Minden führt ab dem 1.
September 2026 eine digitale Pflicht ein.
Bauanträge können dann bei der Stadt nur noch digital eingereicht werden.
Als Grundlage nennt die Stadt die Änderung der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen.
Die Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen mit dem Stand BauO NRW 2018 tritt ein.
Sie tritt zum 1.
September 2026 in Kraft.
Nach Angaben der Stadt gilt die Regel landesweit.
Die Regel gilt damit auch für Minden.
Die Stadt wird papiergebundene Bauanträge ab diesem Zeitpunkt nicht bearbeiten.
Der Bereich Bauordnung bearbeitet diese Anträge nicht mehr.
Papiergebundene Anträge sollen dann unbearbeitet zurückgesandt werden.
Die Stadt richtet die Rücksendung an die jeweilige Bauherrin.
Die Stadt richtet die Rücksendung an den jeweiligen Bauherrn.
Die Stadt fordert Bauherrinnen und Bauherren zur digitalen Einreichung auf.
Die Stadt fordert auch Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser zur digitalen Einreichung auf.
Einreichung über das Bauportal.NRW
Die Stadt nennt das Bauportal.NRW als Weg für die digitale Antragstellung.
Antragstellerinnen und Antragsteller benötigen dafür eine BundID.
Antragstellerinnen und Antragsteller benötigen außerdem ein ELSTER-Unternehmenskonto.
Nach Angaben der Stadt soll das digitale Verfahren Genehmigungen einfacher machen.
Nach Angaben der Stadt soll das digitale Verfahren Genehmigungen transparenter machen.
Nach Angaben der Stadt soll das digitale Verfahren Genehmigungen effizienter machen.
Die Stadt nennt eine vereinfachte Kommunikation zwischen den Beteiligten.
Die Stadt nennt den Wegfall umfangreicher Papierunterlagen.
Die Stadt nennt die digitale Nachreichung von Dokumenten.
Die Stadt nennt eine zentrale und nachvollziehbare Projektakte.
Nach Angaben der Stadt soll es eine medienbruchfreie Bearbeitung geben.
Nach Angaben der Stadt soll die Bearbeitung im gesamten Verfahren medienbruchfrei sein.
Nach Angaben der Stadt soll die Transparenz über den Bearbeitungsstand steigen.
Start in Minden und gesetzliche Umstellung
Die Stadt Minden hatte die digitale Antragstellung bereits zum 1.
Juli eingeführt.
Die Stadt Minden hatte auch die digitale Bearbeitung von Baugenehmigungsverfahren bereits zum 1.
Juli eingeführt.
Mit der gesetzlichen Umstellung zum 1.
September wird dieser Verfahrensweg verbindlich.
Danach erfolgt die weitere Kommunikation im Verfahren über die digitale Projektplattform Dalux.
Erforderliche Unterlagen und Hinweise
Die Stadt verweist auf das Bauportal.NRW für Unterlagen und Anforderungen.
Bauherrinnen und Bauherren finden dort die Informationen zum Antrag.
Nach Angaben der Stadt gibt es außerdem Hilfen auf der Internetseite der Stadt Minden.
Zu den Hilfen zählen Vorlagen zur Dokumentenbezeichnung.
Zu den Hilfen zählt auch eine Kurzanleitung zum Herunterladen.
Technische Umstellung am Bauportal.NRW
Die Stadt nennt eine technische Umstellung für das Bauportal.NRW.
Nach Angaben der Stadt wird das Bauportal.NRW voraussichtlich nicht erreichbar sein.
Der Zeitraum beginnt am 1.
September 2026.
Der Zeitraum endet am 4.
September 2026.
- Das Bauportal.NRW ist voraussichtlich vom 1. September 2026 bis einschließlich 4. September 2026 nicht erreichbar.
In diesem Zeitraum können nach Angaben der Stadt keine Bauanträge eingereicht werden.
In diesem Zeitraum können nach Angaben der Stadt keine sonstigen baurechtlichen Anträge eingereicht werden.
Die Stadt empfiehlt daher eine rechtzeitige Antragstellung.
Die Stadt empfiehlt, Anträge vor Beginn der Umstellungsarbeiten einzureichen.
Die Stadt empfiehlt auch, Anträge nach Wiederherstellung der Erreichbarkeit einzureichen.