Einfache Sprache

Jülich verbietet Grabschmuck auf bestimmten Grabstätten

Von Redaktion Jülich1 Min. Lesezeit

Die Stadt Jülich weist auf ein Verbot auf bestimmten Grabstätten hin.

Das Verbot betrifft Rasenreihengrabstätten für Urnen und Särge.

Das Verbot betrifft auch anonyme Grabstätten für Urnen und Särge.

Das Verbot betrifft außerdem Baumbestattungsflächen.

Auf diesen Flächen ist das Aufstellen von Pflanzen nicht erlaubt.

Auf diesen Flächen ist das Aufstellen von Lampen nicht erlaubt.

Auf diesen Flächen ist das Abstellen von sonstigem Grabschmuck nicht erlaubt.

Die Stadt nennt das ganze Jahr als Geltungszeitraum.

Die Stadt nennt ausdrücklich auch die Wintermonate als Geltungszeitraum.

Als Beispiel nennt die Stadt Allerheiligen.

Als weiteres Beispiel nennt die Stadt Weihnachten.

Die Stadt bittet Hinterbliebene um das Beachten der Satzung.

Die Stadt fordert die Hinterbliebenen auf, auf den genannten Flächen keinen Grabschmuck abzustellen.

Die Stadt kündigt die Entfernung widerrechtlich abgestellten Grabschmucks an.

Der Bauhof soll den Grabschmuck entfernen und entsorgen.

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