Jülich verbietet Grabschmuck auf bestimmten Grabstätten

Jülich verbietet Grabschmuck auf Rasenreihengrabstätten, anonymen Grabstätten und Baumbestattungsflächen ganzjährig. Auch im Winter wird entfernt.

Von Redaktion Jülich1 Min. Lesezeit

Die Stadt Jülich weist darauf hin, dass auf Rasenreihengrabstätten für Urnen und Särge, auf anonymen Grabstätten für Urnen und Särge sowie auf Baumbestattungsflächen das Aufstellen von Pflanzen, Lampen oder sonstigem Grabschmuck nicht erlaubt ist.

Die Regelung gilt das ganze Jahr über und damit ausdrücklich auch in den Wintermonaten, etwa zu Allerheiligen oder Weihnachten. Die Hinterbliebenen werden gebeten, die satzungsrechtlichen Bestimmungen zu beachten und auf den genannten Grabstätten und Flächen keinen Grabschmuck abzustellen.

Die Stadt kündigt an, dass widerrechtlich abgestellter Grabschmuck durch den Bauhof entfernt und entsorgt wird.

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