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Einbahnstraßenregelung in der Mühlenstraße im Zeitraum 14. bis voraussichtlich 25. September

Von Redaktion Herzogenrath1 Min. Lesezeit
Einbahnstraßenregelung in der Mühlenstraße im Zeitraum 14. bis voraussichtlich 25. September

KI-generiert · Herausgeber: Hessen App GmbH

KI-Symbolbild · Herausgeber: Hessen App GmbH

In der Mühlenstraße gilt im Bereich 93 bis 99 eine Einbahnstraße.

Die Regelung startet am 14. September.

Sie endet voraussichtlich am 25. September.

Die Einbahnstraße fährt in Richtung Forensberger Straße.

Der Grund sind Bohrungen im Gehweg.

Für den Verkehr wird eine Umleitung eingerichtet.

Die Umleitung führt über die Forensberger Straße.

Die Umleitung führt weiter über die Menzelstraße.

Die Umleitung führt auch über die Raffaelstraße.

Die Umleitung ist für den Verkehr ausgeschildert.

Die Zufahrten der Anlieger bleiben während der Maßnahme offen.

Das ausführende Unternehmen informiert Anwohner über die Maßnahme.

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