Einbahnstraßenregelung in der Mühlenstraße im Zeitraum 14. bis voraussichtlich 25. September

In der Mühlenstraße (93–99) gilt vom 14. bis voraussichtlich 25. September eine Einbahnstraßenregelung wegen Bohrungen. Umleitung über Forensberger-, Menzel- und Raffaelstraße. Anliegerzufahrten bleiben offen.

Von Redaktion Herzogenrath1 Min. Lesezeit
Einbahnstraßenregelung in der Mühlenstraße im Zeitraum 14. bis voraussichtlich 25. September

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In der Mühlenstraße wird im Bereich der Hausnummern 93 bis 99 vom 14. bis voraussichtlich zum 25. September eine Einbahnstraßenregelung in Fahrtrichtung Forensberger Straße eingerichtet. Grund sind Bohrungen im Gehweg.

Für den Verkehr wird eine Umleitung über die Forensberger Straße, die Menzelstraße und die Raffaelstraße ausgeschildert. Die Zufahrten der Anlieger bleiben während der Maßnahme erschlossen.

Anwohner werden durch das ausführende Unternehmen über die Maßnahme informiert.

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