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Zwei Jugendliche bei Verkehrsunfall mit E-Scooter in Brühl leicht verletzt

Bei einem Verkehrsunfall in Brühl wurden zwei Jugendliche leicht verletzt.
Der Unfall passierte am Dienstagmittag, 15. September.
Die Jugendlichen sind 13 Jahre und 15 Jahre alt.
Die ersten Erkenntnisse nennen einen Sturz.
Die Jugendlichen fuhren zu zweit auf einem E-Scooter.
Der E-Scooter hatte keinen Versicherungsschutz.
Der Unfall ereignete sich gegen 13:30 Uhr.
Der Unfallort lag auf dem Nord-Süd-Weg.
Die Richtung war in Richtung Pingsdorfer Straße.
Kurz hinter einem Bahnübergang verloren die beiden das Gleichgewicht.
Die beiden Jugendlichen begaben sich nach dem Sturz selbstständig in ärztliche Behandlung.
Alarmierte Polizeikräfte sicherten Spuren am Unfallort.
Die Beamten befragten Zeugen.
Die Beamten nahmen eine Verkehrsunfallanzeige auf.
Im Zuge der Ermittlungen stellten die Beamten fest, dass der E-Scooter nicht versichert war.
Die Beamten fertigten eine Anzeige gegen den Halter des Fahrzeugs.
Das Verkehrskommissariat führt die weiteren Ermittlungen.
Hinweise der Polizei
Die Polizei weist auf Regeln für E-Scooter hin.
Auf einem E-Scooter darf immer nur eine Person fahren.
Zu zweit auf einem E-Scooter zu fahren ist verboten.
Fahrende müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
Für E-Scooter besteht eine Versicherungspflicht.
Das Versicherungskennzeichen muss gültig sein.
Das Versicherungskennzeichen muss sichtbar am Fahrzeug angebracht sein.