Zwei Jugendliche bei Verkehrsunfall mit E-Scooter in Brühl leicht verletzt

Bei einem Verkehrsunfall am Dienstagmittag, 15. September, in Brühl sind zwei Jugendliche im Alter von 13 und 15 Jahren leicht verletzt worden. Nach ersten Erkenntnissen waren sie zu zweit auf einem E-Scooter ohne Versicherungsschutz unterwegs und gestürzt.
Der Unfall ereignete sich gegen 13:30 Uhr auf dem Nord-Süd-Weg in Richtung Pingsdorfer Straße. Kurz hinter einem Bahnübergang sollen die beiden das Gleichgewicht verloren haben. Beide begaben sich nach dem Sturz selbstständig in ärztliche Behandlung.
Alarmierte Polizeikräfte sicherten Spuren, befragten Zeugen und nahmen eine Verkehrsunfallanzeige auf. Im Zuge der Ermittlungen stellten die Beamten fest, dass der E-Scooter nicht versichert war. Gegen den Halter des Fahrzeugs wurde eine Anzeige gefertigt. Die weiteren Ermittlungen führt das Verkehrskommissariat.
Die Polizei weist darauf hin, dass auf einem E-Scooter immer nur eine Person fahren darf. Zu zweit auf einem E-Scooter zu fahren ist verboten. Außerdem müssen Fahrende mindestens 14 Jahre alt sein. Für E-Scooter besteht zudem eine Versicherungspflicht, die durch ein gültiges und sichtbar am Fahrzeug angebrachtes Versicherungskennzeichen erkennbar sein muss.