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Landrätin gibt Haushaltssatzung 2026 und 2027 der Stadt Erkrath frei
Freigabe durch die Kommunalaufsicht
Die Landrätin des Kreises Mettmann gab die Haushaltssatzung frei.
Die Haushaltssatzung betrifft die Stadt Erkrath.
Die Freigabe gilt für 2026 und 2027.
Die Stadt teilte mit, dass die Verfügung am 07.08.2026 erfolgte.
Beschluss und Prüfweg
Der Rat der Stadt Erkrath beschloss den Haushaltsplan am 30.06.2026.
Der Beschluss betraf 2026 und 2027.
Der Rat beschloss den Haushalt zusammen mit einem Haushaltssicherungskonzept.
Das Haushaltssicherungskonzept ist verpflichtend.
Die Stadt legte den beschlossenen Haushalt der Kommunalaufsicht vor.
Die Kommunalaufsicht soll den Haushalt zur Anzeige und Genehmigung prüfen.
Defizite in beiden Haushaltsjahren
Die Stadt nennt für 2026 und 2027 jeweils einen nicht ausgeglichenen Haushalt.
Der Haushaltsplan weist laut Stadt keinen Ausgleich aus.
Das gilt bei Erträgen.
Das gilt bei Aufwendungen.
Für 2026 rechnet der Haushaltsplan mit einem Jahresdefizit von 19,95 Millionen Euro.
Für 2027 erwartet der Haushaltsplan einen Fehlbetrag von rund 16,68 Millionen Euro.
Haushaltssicherung bis 2036
Die Stadt plant mit dem Haushaltssicherungskonzept einen ausgeglichenen Haushalt bis 2036.
Das Konzept sieht Sparmaßnahmen in den kommenden Jahren vor.
Das Konzept sieht zusätzliche Einnahmen in den kommenden Jahren vor.
Die Stadt nennt dafür zusammen einen Gesamtumfang von rund 92 Millionen Euro.
Reaktionen der Stadtspitze
Bürgermeister Christoph Schultz dankte Landrätin Dr.
Bettina Warnecke.
Schultz dankte auch der Kreisverwaltung für die zügige Bearbeitung.
Schultz sagte, der Doppelhaushalt sei ein anspruchsvolles Werk.
Schultz sagte, das Werk sei zur Prüfung gewesen.
Schultz freut sich über die Freigabe durch die Kommunalaufsicht.
Schultz sagte, die Stadt könne nun mit der Umsetzung beginnen.
Die Stadt beginne die Umsetzung der Maßnahmen.
Weitere Informationen
Die Stadt stellt weitere Informationen online bereit.
Die Stadt nennt dafür den Link www.erkrath.de/haushalt.
Die Stadt veröffentlicht dort den vollständigen Haushaltsplan.
Die Stadt stellt dort auch weitere Informationen zu den städtischen Finanzen bereit.
Die Stadt stellt dort auch das verpflichtende Haushaltssicherungskonzept bereit.
Die Stadt stellt dort auch den dazugehörigen Maßnahmenkatalog bereit.