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Polizei Rhein-Erft-Kreis sucht Tatverdächtigen wegen Schmuckbetrug in Frechen

Mutmaßlicher Schmuckbetrug in Frechen

Die Polizei Rhein-Erft-Kreis sucht nach einem Mann.

Der Mann soll etwa 170 Zentimeter groß sein.

Der Mann soll zwischen 25 und 30 Jahre alt sein.

Der Mann soll lockige Haare haben.

Die Polizei geht von einem Komplizen aus.

Die Tat soll am Freitagmittag am 14. August passiert sein.

Die Polizei sagt, der Täter habe einen Frechener betrogen.

Es soll um Schmuck gegangen sein.

Ermittlungen und Zeugenaufruf

Das Kriminalkommissariat 12 nahm die Ermittlungen auf.

Die Polizei bittet um Zeugenhinweise.

Wer Angaben zum Täter macht, soll sich melden.

Wer verdächtige Beobachtungen zur Tatzeit gemacht hat, soll sich melden.

Die Polizei nimmt Hinweise telefonisch unter 02271 81-0 entgegen.

Die Polizei nimmt Hinweise per E-Mail an [email protected] entgegen.

Ablauf nach Angaben der Ermittler

Nach Angaben der Ermittler erhielt der Geschädigte gegen 11.30 Uhr einen Anruf.

Der Anrufer gab sich fälschlich als Polizist aus.

Der Anrufer behauptete, der Name des Frechener stünde auf einer Liste.

Die Liste soll Einbrecher nennen.

Der Anrufer wollte persönliche Wertgegenstände sichern.

Der Anrufer sagte, der Schmuck solle zu einer Polizeiwache gebracht werden.

Der Anrufer sagte, die Polizeiwache solle den Schmuck verwahren.

Kurz danach erschien der Mann an der Anschrift des Geschädigten.

Die Anschrift lag an der Straße „An der Waidmaar“.

Der Mann nutzte diesen Vorwand.

Der Mann nahm den Schmuck entgegen.

Gegen 14.45 Uhr verließ der Betrüger den Ort.

Erst später bemerkte der Geschädigte den Betrug.

Der Geschädigte alarmierte danach die Polizei.

Verhaltenstipps der Polizei

Die Polizei rät, keine Informationen zu Wertgegenständen preiszugeben.

Die Polizei rät, keine Informationen zu Bargeldbeständen preiszugeben.

Die Polizei rät, keine Informationen zu Bankkonten preiszugeben.

Polizeibeamte und Staatsanwälte würden niemals Bargeld verlangen.

Polizeibeamte und Staatsanwälte würden niemals Wertgegenstände verlangen.

Unbekannte sollten nicht in die Wohnung gelassen werden.

Geld und Wertgegenstände sollten niemals an fremde Personen übergeben werden.

Die Polizei empfiehlt, sich nicht unter Druck setzen zu lassen.

Die Polizei empfiehlt, das Gespräch zu beenden.

Wie man einen Anruf prüfen kann

Die Polizei empfiehlt, die Echtheit eines Anrufs zu prüfen.

Dazu soll die Behörde selbst kontaktiert werden.

Der Anrufende soll nicht als Kontakt genutzt werden.

Dafür soll die Telefonnummer eigenständig herausgesucht werden.

Wann die Polizei informiert werden soll

Die Polizei soll unter der Notrufnummer 110 informiert werden.

Das gilt auch bei einem verhinderten Betrugsversuch.

Das gilt auch, wenn eine verdächtige Person keinen Zutritt bekam.

Die Polizei kann dann nach Verdächtigen fahnden.

Die Polizei kann damit weitere Menschen schützen.