Polizei Rhein-Erft-Kreis sucht Tatverdächtigen wegen Schmuckbetrug in Frechen

Falscher Polizeianruf führte zur Übergabe und späteren Abholung von Schmuck; Polizei bittet um Zeugenhinweise

Polizei Rhein-Erft-Kreis sucht Tatverdächtigen wegen Schmuckbetrug in Frechen
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert · Herausgeber: Hessen App GmbH

Die Polizei Rhein-Erft-Kreis sucht nach einem etwa 170 Zentimeter großen Mann zwischen 25 und 30 Jahren mit lockigen Haaren. Er soll gemeinsam mit einem Komplizen am Telefon am Freitagmittag, 14. August, einen Frechener um Schmuck betrogen haben.

Nach Angaben der Ermittler nahm das Kriminalkommissariat 12 die Ermittlungen auf und bittet um Zeugenhinweise. Wer Angaben zu dem Täter oder zu verdächtigen Beobachtungen zur Tatzeit machen kann, soll sich telefonisch unter 02271 81-0 oder per E-Mail an [email protected] melden.

Demnach erhielt der Geschädigte gegen 11.30 Uhr einen Anruf. Der Anrufer gab sich fälschlicherweise als Polizist aus und behauptete, der Name des Frecheners würde auf einer Liste von Einbrechern stehen. Um die persönlichen Wertgegenstände angeblich zu sichern, sollte der Schmuck zu einer Polizeiwache gebracht und dort verwahrt werden.

Kurze Zeit später erschien der Mann mit den lockigen Haaren unter diesem Vorwand an der Anschrift des Geschädigten an der Straße „An der Waidmaar“ und nahm den Schmuck entgegen. Gegen 14.45 Uhr verließ der Betrüger den Ort. Erst später bemerkte der Geschädigte den Betrug und alarmierte die Polizei.

Polizei gibt Verhaltenstipps

Die Polizei rät, keine Informationen zu Wertgegenständen, Bargeldbeständen oder Bankkonten am Telefon preiszugeben. Polizeibeamte, Staatsanwälte und andere Amtsträger würden niemals die Herausgabe von Bargeld oder Wertgegenständen verlangen. Unbekannte sollten nicht in die Wohnung gelassen und Geld oder Wertgegenstände niemals an fremde Personen übergeben werden.

Außerdem empfiehlt die Polizei, sich nicht unter Druck setzen zu lassen und das Gespräch zu beenden. Wer die Echtheit eines Anrufs prüfen will, soll die Behörde, von der die angebliche Amtsperson kommt, selbst kontaktieren und dafür die Telefonnummer eigenständig heraussuchen. Bei solchen Vorfällen soll die Polizei unter der Notrufnummer 110 informiert werden.

Das gelte auch dann, wenn ein Betrugsversuch selbst unterbunden wurde oder einer verdächtigen Person der Zutritt verwehrt worden sei. In solchen Fällen könne die Polizei nach Verdächtigen fahnden und weitere Menschen schützen.

Eigene Anzeige

Hier könnten Ihre Neuigkeiten stehen

Erreichen Sie Menschen in dieser Region – transparent als Anzeige gekennzeichnet.

Jetzt anfragen

Hat dir der Artikel geholfen? Teile ihn gern: