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Schonzeit für Hecken endet: Ab 1. Oktober wieder mehr im Garten

Von Redaktion Witten1 Min. Lesezeit

Wer im eigenen Garten größere Arbeiten plant, sollte den Termin beachten.

Das Ordnungsamt der Stadt Witten weist auf eine Regel zur Schonzeit hin.

Am 1. Oktober endet die Schonzeit für Hecken.

Hecken dürfen dann wieder gerodet werden.

In der Zeit vom März bis einschließlich September waren viele Arbeiten nicht erlaubt.

Diese Regel galt auch für Wallhecken.

Diese Regel galt auch für Gebüsche.

Diese Regel galt auch für Röhricht.

Diese Regel galt auch für Schilf.

In dieser Zeit durften diese Pflanzen nicht gerodet werden.

In dieser Zeit durften sie nicht stark zurückgeschnitten werden.

Die Stadt nennt als Grund den Schutz der heimischen Tierwelt.

In dieser Zeit können Tiere dort Nist- und Brutplätze finden.

In der Schonzeit waren behutsame Form- und Pflegeschnitte erlaubt.

Diese Schnitte sollten Tiere schützen und Nistplätze sichern.

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