Mikromobilität in Witten: Ryde startet mit 100 E-Scootern

Ab Dienstag, 1. September, startet Ryde mit 100 grünen E-Scootern in Witten. Damit stehen künftig 300 Scooter bereit, mit 39 Abstellflächen.

Von Redaktion Witten2 Min. Lesezeit

Das Angebot für Mikromobilität in Witten wird ab Dienstag, 1. September, erweitert. Dann startet mit dem norwegischen Anbieter Ryde der dritte E-Scooter-Anbieter in der Stadt. Ryde stellt 100 grüne E-Scooter auf. Damit sind in Witten künftig insgesamt 300 E-Scooter verfügbar, jeweils 100 von Lime, Voi und Ryde. Mehr Fahrzeuge sind vorerst nicht vorgesehen.

Abstellflächen in der Innenstadt

Für das Losfahren und das Abstellen in der Innenstadt gelten die neu markierten 39 Abstellflächen. Sie wurden an Orten eingerichtet, an denen die Gehwege breit genug sind, damit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator weiterhin ausreichend Platz haben. Die Flächen sind mit gut sichtbaren Piktogrammen markiert.

Technische Vorgaben

Ryde setzt nach eigenen Angaben ausschließlich Roller ein, die bereits die Vorgaben der ab 2027 geltenden novellierten Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erfüllen. Dazu gehört unter anderem die Ausstattung mit Blinkern.

Hinweis zur künftigen Regelung ab 2027

Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung wurde überarbeitet, weil Zahl und Schwere der Unfälle mit E-Scootern deutlich zugenommen haben. Eine zentrale Neuerung ist, dass E-Scooter dem Radverkehr gleichgestellt werden. Ab März 2027 treten entsprechende Änderungen in der Straßenverkehrsordnung in Kraft.

Für neu in den Verkehr gebrachte E-Scooter gelten bereits ab Anfang 2027 technische Anforderungen: Sie müssen mit Blinkern ausgestattet sein und über eine technisch voneinander getrennte Vorder- und Rückbremse verfügen. Ältere Roller können weiterhin genutzt werden.

Für die Nutzung im Straßenverkehr gilt dann unter anderem: Auf Gehwegen, wo „Radverkehr frei“ ausgeschildert ist, dürfen auch E-Scooter fahren. Dabei bleibt es bei Schrittgeschwindigkeit und besonderer Rücksicht; Fußgänger dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Radwege und Rad- und Fußwege mit Benutzungspflicht für Radfahrende müssen künftig auch von E-Scootern genutzt werden. Wer dennoch mit dem E-Scooter auf dem Gehweg fährt, muss mit einem höheren Verwarnungsgeld rechnen. Auch das Fahren zu zweit auf einem E-Scooter wird dann teurer. Außerdem dürfen zwei E-Scooter künftig nebeneinander fahren, sofern der übrige Verkehr nicht behindert wird. E-Scooter dürfen zudem an Ampeln mit grünem Pfeilschild für den Radverkehr nach kurzem Halt rechts abbiegen, auch bei Rot.

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