Ennepe‑Ruhr‑Kreis und Städte fordern Verlängerung der Haushaltssicherung von 10 auf 20 Jahre

Ennepe‑Ruhr‑Kreis und seine Städte fordern die Verlängerung der Haushaltssicherung von 10 auf 20 Jahre, um steigende Defizite von rund 170 Mio. € (2026) zu bewältigen.

Von Redaktion Witten2 Min. Lesezeit
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Ennepe‑Ruhr‑Kreis und Städte fordern Verlängerung der Haushaltssicherung

Der Ennepe‑Ruhr‑Kreis und seine kreisangehörigen Städte haben in einem gemeinsamen Brief an die nordrhein‑westische Kommunalministerin Ina Scharrenbach die finanzielle Lage der Kommunen als akut bedroht bezeichnet. Alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie der Landrat haben den Brief unterschrieben und fordern, den zulässigen Zeitraum für Haushaltssicherungskonzepte von zehn auf zwanzig Jahre zu verlängern.

Begründung des Vorschlags

Durch die Verlängerung soll den Kommunen mehr Zeit gewonnen werden, ihre Haushalte zu stabilisieren und notwendige Investitionen zu ermöglichen. Der Kreis betont, dass die bisherige Zehn‑Jahres‑Frist unter den aktuellen Bedingungen nur mit massiven Einschnitten und drastischen Steuererhöhungen erreichbar sei.

Finanzielle Situation

Ende 2025 beliefen sich die kurz‑ und langfristigen Schulden der Städte im Ennepe‑Ruhr‑Kreis auf mehr als 1,2 Milliarden Euro. Für das Jahr 2026 werden Defizite von rund 170 Millionen Euro erwartet, und für 2027 sei ein weiterer Anstieg zu erwarten.

Ursachen des finanziellen Drucks

Als Hauptursachen nennen die Unterzeichner stark gestiegene Ausgaben für soziale Leistungen, insbesondere Jugend‑ und Eingliederungshilfe, Tarifsteigerungen, höhere Kosten für Bau‑ und Infrastrukturprojekte sowie eine aus ihrer Sicht unzureichende Altschuldenregelung und die Finanzierung übertragener Aufgaben. Auch der Rettungsdienst wird als Risiko genannt, wobei das angekündigte Rettungsdienstgesetz keine zusätzlichen Belastungen bringen dürfe.

Kernelement des Vorschlags

Der Kreis und die Städte schlagen vor, den zulässigen Zeitraum für Haushaltssicherungskonzepte grundsätzlich auf 20 Jahre auszudehnen – ohne dass kreisangehörige Städte dafür individuelle Sanierungskonzepte vorlegen und von der Bezirksregierung genehmigen lassen müssen. Nach ihrer Einschätzung würde dies helfen, den Sanierungsstau zu reduzieren und die kommunale Handlungsfähigkeit zu erhalten.

Reaktion auf bereits beschlossene Maßnahmen

Die Unterzeichner erkennen den Schritt des Landes, den sogenannten Verbundsatz zu erhöhen, an, stellen jedoch fest, dass dies ihrer Ansicht nach nicht ausreiche, um freiwillige Leistungen am Ort aufrechtzuerhalten, die Infrastruktur zu erhalten und die Abgabenlast für die Bürgerinnen und Bürger erträglich zu halten.

Weiteres Vorgehen

Die Kommunen bitten die Ministerin, den Vorschlag zeitnah mit den kommunalen Spitzenverbänden zu beraten und weitere Hilfen zu prüfen. Für einen kurzfristigen persönlichen Austausch stehen die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie der Landrat jederzeit zur Verfügung.

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