Achtung Vlotho: Biotonne wird nicht mehr geleert!

Unzureichend gefüllte Biotonnen in Vlotho bleiben ab sofort ungeleert! Erfahren Sie, was Sie bei der Abfallentsorgung beachten müssen und vermeiden Sie Verwarnungen.

Von Redaktion Vlotho1 Min. Lesezeit
Achtung Vlotho: Biotonne wird nicht mehr geleert!

KI-generiert · Herausgeber: Hessen App GmbH

KI-Symbolbild · Herausgeber: Hessen App GmbH

Pressemitteilung der Stadt Vlotho

Datum: 20.03.2025

Fehlbefüllte Biotonnen werden nicht geleert

Die Stadt Vlotho informiert, dass fehlbefüllte Biotonnen vom Entsorger nicht geleert werden. Bitte beachten Sie die folgenden Informationen:

Wichtige Hinweise zur Biotonne

Seit dem 01.01.2025 finden Kontrollen der Biotonnen durch die Entsorger statt. Diese Maßnahme erfolgt gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und der Bioabfallverordnung, da verunreinigter Biomüll nicht kompostiert werden kann. Fehlbefüllte Tonnen erhalten einen roten oder gelben Anhänger als Kennzeichnung.

Erlaubte Inhalte der Biotonne

Bitte entsorgen Sie folgende kompostierbaren Abfälle in der Biotonne:

  • Gemüse- und Obstreste
  • Kaffeefilter und Teebeutel
  • Lebensmittel- und Speisereste (ohne Verpackung!)
  • Blumen
  • Wurzeln
  • Krankhafte Pflanzenteile
  • Wildkräuter
  • Rasen- und Strauchschnitt
  • Fallobst
  • Laub
  • Wichtiger Hinweis zur Entsorgung

    Bitte verwenden Sie keine Papier- oder Plastikbeutel zur Entsorgung. Dies gilt auch für als kompostierbar gekennzeichnete Müllbeutel.

    Kontakt für weitere Informationen

    Bei Fragen steht die Abfallberatung im Rathaus Vlotho zur Verfügung:

    • E-Mail: [email protected]
    • Telefon: 05733 924-429
    • Mit freundlichen Grüßen,

      Im Auftrag

      Axel Mowe

      Fachdienst Zentrale Verwaltungsdienste

      Stadt Vlotho

      Hat dir der Artikel geholfen? Teile ihn gern:

      Einfache Sprache

      Die Google-Cookie-Einstellungen sind noch nicht verfügbar. Ein Browser-Schutz kann das Laden verhindern. Ohne Zustimmung werden keine Google-Anzeigen freigegeben.

      Datenschutz