Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern ab 1. Oktober 2026 erlaubt
Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern ab 1. Oktober 2026 erlaubt
Der 30. September beendet die gesetzlich vorgeschriebene Vogelschutzzeit. Ab dem 1. Oktober 2026 bis zum 28. Februar 2027 dürfen Haus‑ und Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer umfassendere Rückschnitte an Bäumen, Hecken und Sträuchern durchführen. Ab dem 1. März 2027 beginnt die nächste Schonzeit.
Verkehrssicherheit und Überwuchs
Eigentümerinnen und Eigentümer werden gebeten, darauf zu achten, dass Gehölze nicht in den öffentlichen Raum hineinragen. Ein unverzüglicher Rückschnitt ist zwingend, wenn Verkehrsschilder verdeckt werden oder die Sicht von Verkehrsteilnehmenden eingeschränkt ist. Die regelmäßige Beseitigung von Überwuchs trägt wesentlich zur Sicherheit auf Straßen, Geh‑ und Radwegen bei.
Art‑ und Naturschutz
Bei allen Schnitt‑ und Pflegearbeiten gelten die artenschutzrechtlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes sowie die Bestimmungen der städtischen Baumschutzsatzung. Größere Rückschnitte oder Rodungen sollten vorab auf Kleintiere, insbesondere Igel, überprüft werden.
Hinweis zur Asiatischen Hornisse
Das Amt für Grünflächen, Umwelt‑ und Klimaschutz weist darauf hin, dass sich bei Rückschnittarbeiten Nester der Asiatischen Hornisse befinden können. Bei einem Fund ist die Arbeit sofort einzustellen und das Grünflächenamt kann bei der professionellen Beseitigung beraten. Kontakt: [email protected]
Kontakt für Rückfragen
Ruth Henn, Pressesprecherin der Stadt Pulheim
Telefon: 02238 / 808‑107
E‑Mail: [email protected]