Lemgo im Winter: So bleibt der Weg frei

Winterdienst in Lemgo läuft rund um die Uhr: Städtische Betriebe sichern Hauptstraßen, während Anlieger Gehwege sicher und umweltgerecht streuen.

Von Redaktionsteam Lemgo2 Min. Lesezeit

Die Rückkehr des Winters sorgt in Lemgo nicht nur für begeisterte Kinder auf den Rodelhängen, sondern stellt auch eine Herausforderung für den städtischen Winterdienst dar. Die Städtischen Betriebe Lemgo sind rund um die Uhr im Einsatz, um die Sicherheit auf Straßen und Wegen zu gewährleisten – und das nicht nur werktags, sondern auch an Wochenenden und Feiertagen.

Dauereinsatz für sichere Straßen

Tag und Nacht sind Räumfahrzeuge und Fußtrupps unterwegs, um die Straßenzüge von Schnee und Eis zu befreien. Der Einsatz erfolgt nach klar definierten Plänen: Die Hauptpriorität liegt bei Hauptverkehrsstraßen und besonders gefährlichen Bereichen, erst danach folgen Straßen mit Busverkehr. Für Wohnstraßen und Wege in Außenbereichen besteht kein städtischer Winterdienst – hier sind die Anliegerinnen und Anlieger selbst gefordert.

Straßen, die nicht in städtischer Verantwortung liegen, werden von den jeweiligen Baulastträgern wie Straßen.NRW oder dem Kreis betreut.

Winterdienstpflichten der Anlieger

Während die Profis vom Bauhof zum Teil bereits ab 3 Uhr morgens unterwegs sind, beginnt der Winterdienst für Privatpersonen ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr. Die Räum- und Streupflicht gilt bis 20 Uhr jeden Tag.

  • Gehwege müssen so geräumt werden, dass zwei Fußgänger problemlos aneinander vorbeigehen können.
  • Bei Eis- und Schneeglätte dürfen abstumpfende Mittel wie Sand verwendet werden.
  • Streusalz und vergleichbare Mittel sind nur bei Eisregen oder extremen Temperaturschwankungen erlaubt, wenn andere Mittel nicht ausreichen.
  • Auf Baumscheiben und begrünten Flächen sind auftauende Mittel grundsätzlich verboten.
  • Der richtige Umgang mit dem Schnee

    Eine wichtige Regel lautet: Schnee darf keinesfalls auf die Straße geschoben werden. Stattdessen sollte er am Rand des Gehwegs gelagert werden. Auch wenn der Gehweg nicht komplett freigeräumt werden muss, ist so eine klare Abgrenzung zur Fahrbahn möglich.

    Weitere Informationen und Regelungen

    Alle Details zu den Winterdienstregelungen, eine Übersicht über die einzelnen Straßen und Zuständigkeiten finden sich in der städtischen Straßenreinigungssatzung.

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    subTitle="Übersicht aller Regelungen und Zuständigkeiten"

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    Die Stadtverwaltung betont, dass die Eigenverantwortung der Anliegerinnen und Anlieger ein wichtiger Baustein für sichere Gehwege und Straßen ist. Ein bewusster Umgang mit Schnee und Streumitteln schützt nicht nur alle Verkehrsteilnehmenden, sondern trägt auch zum Umweltschutz bei. Für Fragen rund um den Winterdienst stehen die Städtischen Betriebe Lemgo sowie die Stadtverwaltung als Ansprechpartner bereit.

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