OLG Düsseldorf: Samsung gewinnt gegen Ausschreibung der Stadt Datteln für Tablets

OLG Düsseldorf gibt Samsung Recht: Stadt Datteln darf Tablet-Lieferung für rund 700 Geräte nicht beauftragen und muss neu ausschreiben.

Von Redaktionsteam Datteln1 Min. Lesezeit

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat der Beschwerde des Unternehmens Samsung Recht gegeben. Die Stadt Datteln darf die geplante Lieferung von rund 700 Tablets nicht in Auftrag geben und muss eine neue Ausschreibung auf den Weg bringen.

„Das ist keine gute Nachricht für die Schülerinnen und Schüler in Datteln, die auf ein neues Tablet warten“, sagt Bürgermeister André Dora. „Wir werden die Entscheidung aber selbstverständlich akzeptieren, auch wenn das einen weiteren Aufschub und eine neue Ausschreibung bedeutet“, sagt Bürgermeister André Dora. „Als nächsten Schritt werden wir mit unseren juristischen und fachlichen Expertinnen und Experten das weitere Vorgehen prüfen.“

Samsung hatte gegen die Auftragsvergabe für die Lieferung von Apple-Tablets Beschwerde bei der Vergabekammer Westfalen eingereicht. Diese Beschwerde wurde an das OLG weitergereicht, nachdem die Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster der Stadt Datteln in erster Instanz Recht gegeben hatte.

Auslöser war eine Ausschreibung: Die Stadt Datteln wollte ältere Apple-Tablets gegen neue eintauschen. Betroffen sind fünf Grund- und zwei weiterführende Schulen, nämlich Realschule und Gymnasium, die sich in Trägerschaft der Stadt Datteln befinden.

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