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Kreis lehnt weitere Verkehrsberuhigung an der L 69 bei der Kita Pfauenland ab

Entscheidung des Rhein-Kreises Neuss
Der Rhein-Kreis Neuss lehnt weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen ab.
Das betrifft den Bereich der Kita „Pfauenland“ in Widdeshoven.
Die Maßnahmen betreffen die L 69.
Information im Bau- und Planungs-Ausschuss
Anna Trundelberg leitet das Tiefbauamt der Gemeinde Rommerskirchen.
Sie informierte die Mitglieder des Bau- und Planungs-Ausschusses.
Sie sprach über die Ablehnung durch den Rhein-Kreis Neuss.
Begründung für die Ablehnung
Der Rhein-Kreis Neuss nennt als Grund rechtliche Vorgaben.
Der Kreis lehnt eine Ausweitung von Geschwindigkeitsbeschränkungen ab.
Das passiert nur wegen tatsächlichem Verhalten.
Der Kreis sagt, dass das allein nicht zulässig sei.
Der Kreis zählt Fußgängerüberwege nicht als Element der Verkehrsberuhigung.
Der Kreis nennt auch Lichtsignalanlagen nicht als Element der Verkehrsberuhigung.
Angaben zur Verkehrslage
Der Kreis nennt eine Verkehrsbelastung von 2.462 Kraftfahrzeugen.
Die Zahl bezieht sich auf die Straße L 69.
Der Kreis nennt zudem ausreichend große Zeitlücken.
Die Zeitlücken sollen das sichere Queren ermöglichen.
Der Kreis sagt, wenige Fußgänger könnten sicher überqueren.
Das wäre ohne Bevorrechtigung.
Der Kreis sagt, sie könnten dafür eine angemessene Zeit nutzen.
Bewertung von Ampeln
Der Kreis erklärt, dass für eine Ampel ein anderer Zweck gilt.
Die Bundesregierung soll nach Kreisauffassung eine Ampel ablehnen.
Grund dafür sei unnötiges Anhalten von Kraftfahrzeugen.
Dieses Anhalten bringe höhere Lärm- und Abgasemissionen mit sich.
Zuständigkeit für bauliche Maßnahmen
Der Rhein-Kreis Neuss sieht Straßenbaulastträger für bauliche Maßnahmen als zuständig.
Für bauliche Maßnahmen sei laut Kreis „Straßen.NRW“ zuständig.
Die Gemeindeverwaltung will sich an den zuständigen Straßenbaulastträger wenden.
Das geht aus den Angaben von Anna Trundelberg hervor.
Vorschlag im Ausschuss
Im Ausschuss gab es einen Vorschlag zur mobilen Geschwindigkeitsmessung.
Der Ausschuss schlug vor, eine mobile Geschwindigkeitsmessanlage aufzustellen.
Die Anlage sollte auf der L 69 aufgestellt werden.
Vorhandene Messanlagen in der Gemeinde
Die Gemeinde Rommerskirchen verfügt über fünf mobile Geschwindigkeitsmessanlagen.
Die Anlagen sollen an verschiedenen Stellen eingesetzt werden.
Die Gemeinde plant den Einsatz demnächst auch an der L 69.