Rheine: Fortgeschriebener Mietspiegel tritt rückwirkend zum 1. Juli 2026 in Kraft

Der fortgeschriebene Mietspiegel für die Stadt Rheine gilt rückwirkend zum 1. Juli 2026. Nach Angaben der Stadt steht er ab sofort kostenfrei online zur Verfügung und soll Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern als Orientierung bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dienen.
Fortschreibung nach gesetzlichen Vorgaben
Die Fortschreibung basiert auf den gesetzlichen Vorgaben des § 558d Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch. Demnach kann ein qualifizierter Mietspiegel alle zwei Jahre anhand der Entwicklung des Verbraucherpreisindex fortgeschrieben werden.
Für Rheine ergibt sich gegenüber dem Mietspiegel 2024 eine durchschnittliche Anpassung der Nettokaltmieten um rund 0,29 Euro je Quadratmeter beziehungsweise 4,4 Prozent. Die tatsächliche Vergleichsmiete richtet sich weiterhin unter anderem nach Baujahr, Größe, Ausstattung und Lage der jeweiligen Wohnung.
Mehrere Beteiligte an der Fortschreibung
Beschlossen wurde die Fortschreibung gemeinsam vom Bereich Grundstücksbewertung der Stadt Rheine, dem Gutachterausschuss für Grundstückswerte, dem Unternehmerkreis Wohnungswirtschaft in Rheine e. V., Haus & Grund Rheine e. V. sowie dem Deutschen Mieterbund (Mieterverein Münster e. V.).
Online abrufbar und ab Ende Juli auch gedruckt
Ab Montag, 27. Juli 2026, ist der Mietspiegel zudem in gedruckter Form an der Rathausinformation sowie bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erhältlich.