Wasserverbrauch bis 31. Oktober melden
Recklinghäuser Bürgerinnen und Bürger können ihre über geeichte Wasseruhren erfassten Wasserverbräuche noch bis einschließlich Samstag, 31. Oktober, an den städtischen Fachbereich Finanzen melden. Maßgeblich für die Frist ist das Eingangsdatum bei der Stadtverwaltung.
Mitgeteilt werden können dabei jene Wassermengen, die nicht in die Kanalisation gelangt sind, etwa für die Gartenbewässerung. Diese Verbräuche können im kommenden Jahr bei der Schmutzwassergebühr unberücksichtigt bleiben. Das gilt auch für Gewerbebetriebe. Ein Abzug ist nur möglich, wenn ein geeichter Zähler eingebaut ist.
Die Bürgerinnen und Bürger sollten außerdem prüfen, ob ihr Zähler im kommenden Jahr wegen des Ablaufs der Eichfrist ausgetauscht werden muss.
So funktioniert die Meldung
Die Jahresmeldung kann im Online-Service-Portal der Stadt unter https://serviceportal.recklinghausen.de/servicesabisz unter dem Punkt „Schmutzwasser Jahresmeldung“ eingegeben werden. Alternativ kann das Formular auch heruntergeladen und handschriftlich ausgefüllt werden.