Zentrale Unterbringungseinrichtung in Niederkassel: Bürgerbegehren scheitert an Kostenschätzung

Die Kommunalaufsicht bestätigt die Kostenschätzung für die Zentrale Unterbringungseinrichtung in Niederkassel – Einsparungen von bis zu 23,7 Millionen Euro möglich.

Von Redaktion Niederkassel2 Min. Lesezeit

In einer aktuellen Entwicklung hat die Kommunalaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises die Rechtmäßigkeit der Kostenschätzung der Stadtverwaltung Niederkassel zur Errichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) für Flüchtlinge bestätigt. Diese Entscheidung kommt, nachdem die Initiatoren eines Bürgerbegehrens gegen die geplante Einrichtung die Kostenschätzung als unbegründet kritisiert und eine Beschwerde eingereicht hatten.

Überprüfung der Kostenschätzung

Der Hauptausschuss der Stadt Niederkassel hatte am 30. Januar 2025 den Antrag für das Bürgerbegehren als inhaltlich zulässig erklärt, was zur Einsammlung von Unterschriften durch die Initiatoren führte. Diese äußerten Bedenken über die Integrität der Kostenschätzung der Verwaltung und reichten daraufhin eine Beschwerde bei der Kommunalaufsicht ein.

Mit Schreiben vom 21. Februar 2025 wies die Kommunalaufsicht die Beschwerde zurück und bestätigte, dass die Kostenschätzung den gesetzlichen Standards entspricht. Die in der Kostenschätzung enthaltenen Elemente umfassten Aufwendungen für Unterbringung, Sicherheitsdienstleistungen, Lebenshaltung, Krankenhilfe, Kitaplätze, Beschulung sowie Personal. Diese Kosten wurden den Einnahmen aus der FlüAG-Pauschale gegenübergestellt.

Stellungnahme der Kommunalaufsicht

Die Kommunalaufsicht stellte klar, dass kein Beurteilungsfehler vorliegt, der dem Plausibilitätsgrundsatz widerspricht. Sie bestätigte, dass die Berechnungsgrundlagen der Stadtverwaltung die gesetzgeberischen Vorgaben erfüllten.

Finanzielle Implikationen und Einsparungen

Die Stadt Niederkassel ist gesetzlich zur Unterbringung von Flüchtlingen verpflichtet. Durch die Errichtung einer ZUE kann die Stadt künftige Kosten von bis zu 2,37 Millionen Euro jährlich einsparen. Auf die gesamte Vertragslaufzeit bezogen, bedeutet dies eine Entlastung von bis zu 23,7 Millionen Euro, die aus dem Landeshaushalt finanziert werden und nicht von der Stadt selbst getragen werden müssen.

Information für die Bürger

Die Stadtverwaltung Niederkassel hat betont, dass sie den Bürgern eine faktenbasierte Entscheidungsgrundlage bieten möchte. Umfangreiche Informationen, einschließlich des Schreibens der Kommunalaufsicht, sind auf der städtischen Internetseite verfügbar.

Interessierte Bürger werden ermutigt, sich umfassend zu informieren, um fundierte Entscheidungen über ihre Unterstützung für das Bürgerbegehren zu treffen.

Markus Thüren: Fachbereichsleitung Ratsarbeit, Öffentlichkeitsarbeit: +49 2208 9466-103 · [email protected]

Die Stadtverwaltung steht für Rückfragen und weitere Informationen zur Verfügung, um den Bürgern bei ihrer Entscheidungsfindung zu helfen.

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