Aufhebung von Reihengrabstätten auf dem Kommunalfriedhof Lünen-Süd

Lünen hebt 25-jähriger Ruhezeit auf dem Kommunalfriedhof Lünen-Süd auf: Reihengrabstätten in Abschnitt VI, Feld 39. Frist bis 26.02.2027.

Von Redaktion Lünen1 Min. Lesezeit
Aufhebung von Reihengrabstätten auf dem Kommunalfriedhof Lünen-Süd

Foto: luenen.de

Foto: luenen.de

Die Stadt Lünen hebt nach Ablauf der 25-jährigen Ruhezeit mehrere Reihengrabstätten auf dem Kommunalfriedhof Lünen-Süd auf. Betroffen sind im Reihengrabfeld des Abschnitts VI auf Feld 39 die Grabstellen 20, 21, 51, 63, 67 und 69.

Angehörige haben bis zum 26. Februar 2027 die Möglichkeit, Pflanzen, Grabmale und Einfassungen selbst zu entfernen. Wer davon Gebrauch machen möchte, soll sich vorab mit dem Friedhofspersonal unter der Telefonnummer 0151 15014291 in Verbindung setzen.

Mit Ablauf der Ruhezeit am 27. Februar 2027 gehen die Nutzungsrechte an den Grabstätten an die Stadt Lünen zurück. Anschließend werden die Grabstellen eingeebnet. Verbliebene Grabmale, Einfassungen und sonstige Anlagen werden durch Fachkräfte entfernt.

Angehörige, die Fragen zur Aufhebung der Grabstätten haben, können sich ebenfalls an das Friedhofspersonal wenden.

Hat dir der Artikel geholfen? Teile ihn gern:

Einfache Sprache

Die Google-Cookie-Einstellungen sind noch nicht verfügbar. Ein Browser-Schutz kann das Laden verhindern. Ohne Zustimmung werden keine Google-Anzeigen freigegeben.

Datenschutz