Einfache Sprache
Vollsperrung der L362 in der Bauphase 2: Einschränkungen bei der Schülerbeförderung

Ab Montag, 5. Oktober 2026, gibt es Einschränkungen.
Dann gilt das für die Schülerbeförderung in Achterhoek.
Der Grund sind weitere Baumaßnahmen an der L 362.
Das ist die Sonsbecker Straße.
Warum die Schülerbeförderung eingeschränkt wird
Die L 362 wird wegen Bauarbeiten voll gesperrt.
Das betrifft den Abschnitt Bauphase 2.
Die Vollsperrung betrifft die Strecke.
Sie liegt zwischen Winnekendonk Ortsdurchfahrt.
Die Strecke endet am Bypass zur L 362 Alter Steeg.
Der Bypass gehört zur Verbindung.
Diese Verbindung geht von der L 491.
Die Straße heißt Xantener Straße.
Das Land teilt die Planung mit.
Es nutzt dafür den Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen.
Dauer der Vollsperrung
Die Vollsperrung soll voraussichtlich bis zum 16. November 2026 dauern.
Welche Regelung bis zum 2. Oktober 2026 gilt
Bis einschließlich Freitag, 2. Oktober 2026, gilt die bisherige Regelung weiter.
Der Schulbus fährt dann die Haltestelle „Achterhoek Schule/Kirche“ weiterhin an.
Der Schulbus fährt dabei über Sonsbeck.
Welche Änderungen ab 5. Oktober 2026 gelten
Ab Montag, 5. Oktober 2026, kann der Schulbus nicht mehr anfahren.
Das betrifft die Haltestelle „Achterhoek Schule/Kirche“.
Der Grund ist die Vollsperrung der Straße.
Sämtliche Haltestellen in Achterhoek können in der Zeit nicht angefahren werden.
Schülerinnen und Schüler können dann nur ab „Winnekendonk Schule“ fahren.
Der Schulbus befördert dann die Schülerinnen und Schüler nur von dort.
- Betroffen sind die Zeiträume ab Montag, 5. Oktober 2026.
- Die Änderungen dauern bis voraussichtlich 16. November 2026.
Hinweis an Eltern und Erziehungsberechtigte
Die betroffenen Eltern und Erziehungsberechtigten sollen ihre Kinder bringen.
Sie sollen die Kinder zur Haltestelle bringen.
Alternativ sollen die Eltern die Kinder zur Haltestelle fahren.
Die Stadt informiert die Eltern über die Schulen zusätzlich.
Kostenerstattung für die Fahrt zur Haltestelle
Der Schulträger plant eine Kostenerstattung.
Die Kostenerstattung betrifft die notwendige Beförderung.
Die Kostenerstattung gilt für die Fahrt zur Haltestelle „Winnekendonk Schule“.
Die Kostenerstattung erfolgt nach den Vorgaben der Schülerfahrkostenverordnung.
Die Stadt stellt Abrechnungsvordrucke über die Schulen zur Verfügung.
Die Abrechnungsvordrucke erhalten die betroffenen Eltern und Erziehungsberechtigten.
Suche nach Alternativen
Die Wallfahrtsstadt Kevelaer berichtet von Beratungen.
Die Beratungen gab es mit dem Straßenbaulastträger.
Die Stadt prüfte mögliche Alternativen mit dem beauftragten Busunternehmen.
Derzeit gibt es nach Angaben der Stadt keine andere Lösung.
Stellungnahme der Stadt
Die Stadt bedauert die Einschränkungen durch die Baumaßnahme.
Die Stadt bedauert die Einschränkungen für Schülerinnen und Schüler.
Die Stadt bedauert die Einschränkungen auch für Eltern und Erziehungsberechtigte.
Die Stadt bittet um Verständnis.
Sie nennt als Grund die kurzfristige Information über die Änderungen.