Schonzeit-Ende am 1. Oktober: Rückschnitte und Fällungen wieder rechtlich möglich

Ab 1. Oktober sind Rückschnitte und Fällungen von Hecken wieder zulässig – Eigentümer müssen Geh- und Fahrweg freihalten und das Lichtraumprofil beachten.

Von Redaktion Jüchen1 Min. Lesezeit

Ab dem 1. Oktober endet die gesetzliche Schonzeit zum Schutz von nistenden Vögeln und Insekten. Dann sind radikale Rückschnitte, Auf-den-Stock-Setzungen und Fällungen von Hecken, Gebüschen und anderen Gehölzen bundesweit wieder rechtlich zulässig. Die nächste gesetzliche Schonzeit beginnt am 1. März 2027; dann sind ausschließlich Pflegeschnitte erlaubt.

Besonders im Blick haben sollten Eigentümer Grundstücke, deren Pflanzen in den öffentlichen Raum hineinragen. Überhängende Äste und wuchernde Hecken können Gehwege blockieren, Straßenschilder verdecken oder die Sicht an Kreuzungen behindern. Nach Angaben der Mitteilung stellen solche Situationen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Grundstückseigentümer sind gesetzlich verpflichtet, den Geh- und Fahrweg bis zur Grundstücksgrenze vollständig freizuhalten.

Maße des Lichtraumprofils beachten

Für Rückschnitte gelten feste Vorgaben des sogenannten Lichtraumprofils:

  • Über Gehwegen und Radwegen muss eine lichte Höhe von mindestens 2,50 Metern frei von Ästen und Zweigen sein.
  • Über Fahrbahnen und Straßen gilt eine freizuhaltende Höhe von mindestens 4,50 Metern.
  • Verkehrszeichen und Straßenleuchten müssen stets in vollem Umfang sichtbar und in ihrer Funktion ungehindert sein.

Wer diese Anforderungen missachtet, riskiert nach der Mitteilung neben schweren Unfällen auch empfindliche Bußgelder oder eine kostenpflichtige Beseitigung durch die Stadt Jüchen.

Artenschutz bleibt zu beachten

Trotz des Endes der Schonzeit gilt weiterhin das allgemeine Artenschutzrecht des Bundesnaturschutzgesetzes. Vor dem Rückschnitt sollten Gartenbesitzer deshalb prüfen, ob sich im Geäst noch späte Bruten oder Winterschläfer wie Eichhörnchen und Igel befinden. Sollten wildlebende Tiere im Gehölz Unterschlupf gefunden haben, müssen die Arbeiten verschoben werden.

Für größere Maßnahmen empfiehlt die Mitteilung zudem, die Wetterlage im Blick zu behalten und frostfreie Tage zu nutzen. Das Zeitfenster vor dem ersten großen Wintereinbruch und vor Beginn der neuen Schonzeit im März sollte genutzt werden, um Grundstücksgrenzen wieder in Form zu bringen. Ein fachgerechter Rückschnitt im Herbst soll sichere Wege im Winter und ein gesundes, kräftiges Wachstum der Pflanzen im nächsten Frühjahr unterstützen.

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