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Herzogenrath plant Feuerwerksverbotszone in der Neustraße
Geplantes Feuerwerksverbot in der Neustraße
Die Stadt Herzogenrath plant zum Jahreswechsel eine Feuerwerksverbotszone.
Sie soll in der Neustraße entstehen.
Der Ausschuss für Bevölkerungsschutz, Sicherheit und Ordnung hat das Vorhaben freigegeben.
Das geschah in einer jüngsten Sitzung.
Hintergrund an der deutsch-niederländischen Grenze
Die Lage an der deutsch-niederländischen Grenze spielt dabei eine wichtige Rolle.
In den Niederlanden gilt zum Jahreswechsel erstmals ein landesweites Feuerwerksverbot.
Die Stadt will verhindern, dass sich Menschen zum Abbrennen verlagern.
Sie sollen nicht auf die deutsche Seite ausweichen.
Warum die Neustraße betroffen sein soll
Die Neustraße hat nach Ansicht der Verwaltung eine besondere Bedeutung.
Die Staatsgrenze verläuft dort unmittelbar durch den bebauten Bereich.
Die Neustraße ist zugleich stark frequentiert.
Die Stadt rechnet deshalb mit mehr Personen im deutschen Grenzbereich.
Die Stadt nennt als Risiko das Mitführen pyrotechnischer Gegenstände.
Dazu gehört auch das Abbrennen solcher Gegenstände.
Daraus könne eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung entstehen.
Geplante Allgemeinverfügung für öffentliche Flächen
Die Stadt plant eine Allgemeinverfügung für öffentliche Verkehrsflächen in der Neustraße.
Die Verfügung soll das Mitführen von Feuerwerk untersagen.
Sie soll auch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern untersagen.
Die Verwaltung prüft noch, ob private Flächen ausgenommen werden können.
Anwohnerinnen und Anwohner sollen dann betroffen sein oder nicht.
Die Verwaltung untersucht auch, welche öffentlich zugänglichen Flächen einbezogen werden müssen.
Dabei soll vor allem der Bereich angrenzender Gewerbeflächen betrachtet werden.
Die Stadt will so mögliche Verlagerungseffekte verhindern.
Einordnung durch das Ordnungsamt
Oliver Wischnewski ist Leiter des städtischen Ordnungsamtes.
Er sagte, die Stadt wolle frühzeitig handeln.
Er sagte auch, die Stadt wolle Vorsorge treffen.
Das soll dort passieren.
Dort wird ein erhöhtes Gefahrenpotenzial erwartet.
Die geplante Verbotszone sei als präventive Maßnahme gedacht.
Weitere mögliche Maßnahmen im Grenzgebiet
Die Verwaltung prüft außerdem weitere Maßnahmen für das unmittelbare Grenzgebiet.
Dabei soll die Verwaltung mögliche Verdrängungs- und Verlagerungsbereiche betrachten.
Die Verwaltung will diese Bereiche in weitere Planungen einbeziehen.