Einbahnstraßenregelung in der Mühlenstraße (Hausnummern 93 bis 99)

Zeitweise Einbahnstraße in der Mühlenstraße (93–99): Bohrungen bis 25. September. Zufahrten bleiben offen, Umleitung über Forensberger-, Menzel- und Raffaelstraße.

Von Redaktion Herzogenrath1 Min. Lesezeit
Einbahnstraßenregelung in der Mühlenstraße (Hausnummern 93 bis 99)

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Zeitweise Einbahnstraße in der Mühlenstraße

In der Mühlenstraße wird im Bereich der Hausnummern 93 bis 99 aufgrund von Bohrungen im Gehweg vom 14. bis voraussichtlich zum 25. September eine Einbahnstraßenregelung in Fahrtrichtung Forensberger Straße eingerichtet.

Eine Umleitung über die Forensberger Straße, die Menzelstraße und die Raffaelstraße wird ausgeschildert. Die Zufahrten der Anlieger bleiben während der Sperrung erschlossen. Anwohner werden durch das ausführende Unternehmen über die Maßnahme informiert.

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