Gütersloher Rathaus erhält einheitliche Beflaggung

Am Gütersloher Rathaus gilt ab Samstag, 3. Oktober, dem Tag der Deutschen Einheit, eine einheitliche Regelung für die Beflaggung. Damit sollen die vier Fahnenmasten künftig dauerhaft nach einem festen Muster bestückt werden.
Bei der allgemeinen Beflaggung werden dann die Europaflagge, die Bundesflagge, die Landesflagge Nordrhein-Westfalen und die Flagge der Stadt Gütersloh gezeigt – in genau dieser Reihenfolge und in einheitlichem Format.
Bürgermeister Matthias Trepper sagte dazu: „Mit Europa, Bund, Land und unserer Stadt zeigen wir am Rathaus auf einen Blick, wo Gütersloh verankert ist“. Der Tag der Deutschen Einheit sei ein passender Anlass, diese Regel erstmals umzusetzen.
Für besondere Aktions- und Gedenktage sind weiterhin Sonderbeflaggungen möglich. Dann kann die jeweilige Sonderflagge die Flagge der Stadt Gütersloh ersetzen. Unverändert bleiben nach Angaben der Stadt die Regelungen der Beflaggungsverordnung, insbesondere zur Trauerbeflaggung.