Einbahnstraße in der Heinrich-Ruster-Straße ab 5. Oktober 2026

Ab 5. Oktober 2026 wird die Heinrich-Ruster-Straße in Kuchenheim wegen Straßenendausbau zur Einbahnstraße. Umleitung für Gewerbegebiet.

Von Redaktion Euskirchen1 Min. Lesezeit
Einbahnstraße in der Heinrich-Ruster-Straße ab 5. Oktober 2026

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Ab dem 5. Oktober 2026 wird die Heinrich-Ruster-Straße in Kuchenheim wegen des Straßenendausbaus als Einbahnstraße eingerichtet. Die Verkehrsregelung gilt von der Willi-Graf-Straße aus in Fahrtrichtung Kuchenheimer Straße.

Für die Andienung des Gewerbegebiets Kuchenheim wird der Zielverkehr großräumig umgeleitet. Die Umleitung von der B56 beziehungsweise der L 210 kommend führt über die K 21, die Straße Am Dorfgraben, die Slawenstraße, die Burgunderstraße und die Willi-Graf-Straße.

Die Abfahrt aus dem genannten Gewerbegebiet erfolgt weiterhin wie bisher über die Heinrich-Ruster-Straße.

Die Bauarbeiten sollen nach Angaben der Mitteilung rund neun Monate dauern.

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