Größere Heckenschnitte sind seit 1. Oktober wieder erlaubt
Seit dem 1. Oktober dürfen Hecken, Sträucher und Gehölze wieder radikal zurückgeschnitten oder gerodet werden. Zwischen dem 1. März und dem 30. September sind solche Arbeiten zum Schutz brütender Vögel gesetzlich verboten.
Schonende Form- und Pflegeschnitte sind das ganze Jahr über möglich. Dabei dürfen jedoch keine Nester mit Eiern oder Jungvögeln beeinträchtigt werden. Auch Bewuchs an Hausfassaden kann seit dem 1. Oktober wieder zurückgeschnitten werden. Bei allen Arbeiten sollte auf Tiere Rücksicht genommen werden, die Hecken und Sträucher als Lebensraum nutzen.
Gartenreste können Tieren Schutz bieten
Abgeschnittene Äste, Zweige und Strauchrückstände müssen nicht aufwendig entsorgt oder verbrannt werden. Locker aufgeschichtetes Totholz, Laub unter Sträuchern, Fallobst und abgeblühte Stauden können zahlreichen Tierarten Nahrung und Unterschlupf bieten. Igel finden dort mögliche Winterquartiere; Amphibien wie Erdkröten, Frösche und Molche können unter Holz frostgeschützt überwintern. Im Frühjahr können Reisighaufen zudem Nistplätze für Vögel wie Zaunkönig und Rotkehlchen sein.
Für einen Reisighaufen empfiehlt sich eine kleine Mulde im Boden, die zunächst mit grobem Astmaterial gefüllt wird. Weitere Äste lassen sich darauf stapeln; Laub oder anderes organisches Material in den Hohlräumen kann zusätzlich isolieren. Solche „wilden Ecken“ im Garten können so zu Rückzugsorten für Pflanzen und Tiere werden.