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Gütermotorschiff blockiert Rhein bei Köln

Auf Grund gelaufenes Schiff sorgt für einstündige Sperrung – Ermittlungen gegen Schiffsführer wegen Überladung

Von Redaktion
Gütermotorschiff blockiert Rhein bei Köln
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert · Herausgeber: Hessen App GmbH

In Köln kam es in der Nacht zum 9. Januar auf dem Rhein zu einer Schifffahrtshavarie: Ein etwa 110 Meter langes Gütermotorschiff lief im Bereich Deutzer Platte (Rheinkilometer 687,5) auf Grund und fuhr sich fest. Das Ereignis führte zu erheblichen Behinderungen im Schiffsverkehr und erforderte koordinierte Maßnahmen von Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt sowie der Wasserschutzpolizei.

Havarie in den frühen Morgenstunden

Gegen 3:50 Uhr bemerkte der Schiffsführer, dass das Gütermotorschiff festsitzt. Mehrfach versuchte er, das Schiff aus eigener Kraft zu befreien, doch alle Bemühungen blieben erfolglos. Erst im Anschluss informierte er die zuständige Revierzentrale des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes (WSA).

Im Verlauf des Freitagmittags konnte das havarierte Schiff unter Zuhilfenahme eines Schubverbandes schließlich abgeschleppt werden. Die Abläufe und Koordination der Bergung oblagen dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt.

Schifffahrtssperre und Auswirkungen

Aufgrund der Bergungsmaßnahmen wurde der Streckenabschnitt zwischen Rheinkilometer 683 und 691 – also ein rund acht Kilometer langer Bereich – von circa 12:00 bis 13:20 Uhr vollständig für die Schifffahrt gesperrt. Insgesamt waren sieben Fahrzeuge von dieser temporären Sperrung betroffen.

Nach Abschluss der Bergung wurde das betroffene Gütermotorschiff vorerst im Mauer Stadthafen nahe dem Rheinauhafen festgemacht. Eine Weiterfahrt kam erst dann wieder in Betracht, nachdem der Rheinpegel ausreichend angestiegen war.

Ermittlungen gegen den Schiffsführer

Im Rahmen der Überprüfung erhärtete sich der Verdacht, das Gütermotorschiff sei zu schwer beladen gewesen. Gegen den Schiffsführer wurde daher eine Ordnungswidrigkeitenanzeige eingeleitet. Die Ermittlungen zu den Umständen der Havarie dauern an.

Maßnahmen und Sicherung der Fahrrinne

Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt führte im Nachgang eine Überprüfung der Fahrrinne am Unfallort durch. Es zeigte sich, dass der Rhein an dieser Stelle nicht die nötige Tiefe für das festgefahrene Schiff aufwies. Um möglichen weiteren Vorfällen vorzubeugen, wurden sogenannte Wahrschauflöße ausgelegt und eine Sperrfläche im Bereich der Havarie eingerichtet.

Organisation durch die Wasserschutzpolizei

Für die Organisation und Durchführung der Maßnahmen war die Wasserschutzpolizei in Nordrhein-Westfalen zuständig, die landesweit für solche Aufgaben im Bereich der Binnenschifffahrt verantwortlich ist.

Die Situation auf dem Rhein verdeutlicht, wie wichtig die sorgfältige Überwachung von Tiefgang und Beladung für die Sicherheit der Schifffahrt ist. Die Ermittlungen zu den genauen Ursachen der Havarie werden fortgeführt.

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