Schulstart-Unterstützung für persönlichen Schulbedarf im Rhein-Kreis Neuss

Bedürftige Kinder im Rhein-Kreis Neuss erhalten zum Schuljahresbeginn 130 Euro im September und 65 Euro im Februar für Schulbedarf.

Von Redaktion LK Rhein-Kreis Neuss1 Min. Lesezeit
Little kids schoolchildren pupils students running hurrying to the school building for classes lessons from to the school bus. Welcome back to school. The new academic semester year start

Foto: rhein-kreis-neuss.de

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Bedürftige Kinder und Jugendliche im Rhein-Kreis Neuss können zum Schuljahresbeginn und für das zweite Halbjahr Unterstützung für persönlichen Schulbedarf erhalten. Darauf weist der Kreis in einer Mitteilung vom 3. September 2026 hin.

Für die Ausstattung mit Schulbedarf gibt es im September 130 Euro und im Februar 65 Euro. Die Leistung wird im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets gewährt.

Wer Anspruch hat

Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets haben Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule oder eine Vorschulklasse besuchen und Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Auch Wohngeld- oder Kinderzuschlagsbeziehende können anspruchsberechtigt sein.

Was zum Schulbedarf gehört

Zum Schulbedarf zählen neben Schultasche und Sportsachen auch persönliche Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien. Genannt werden unter anderem Füller, Kugelschreiber, Blei- und Malstifte, Taschenrechner, Geodreieck, Hefte, Mappen, Tinte, Radiergummis, Bastelmaterial und Knetmasse.

Antrag und Auszahlung

Bei Leistungsberechtigten nach den Sozialgesetzbüchern II und XII sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird das Geld aus dem Schulbedarfspaket automatisch ausgezahlt. Wohngeld- oder Kinderzuschlagsbeziehende müssen den Zuschuss beim örtlichen Sozialamt beantragen.

Der Antrag ist auf der Webseite des Rhein-Kreises Neuss sowie auf den Webseiten der Sozialämter der Städte zum Download verfügbar.

Weitere Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets

Zum Bildungs- und Teilhabepaket gehören außerdem Mittagsverpflegung, Lernförderung, eintägige Ausflüge, mehrtägige Klassenfahrten, Schülerbeförderung und kulturelle Teilhabe, etwa Beiträge für den Sportverein oder die Musikschule.

Weitere Informationen

Weitere Informationen gibt es unter www.rhein-kreis-neuss.de/but. Dort sind auch Informationsflyer in 13 Sprachen hinterlegt. Zudem werden die verschiedenen Leistungsarten mit Erklärvideos in deutscher und englischer Sprache vorgestellt.

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