Einfache Sprache

Klageverfahren gegen Windenergieanlagen in Rommerskirchen eingestellt

Von Redaktion LK Rhein-Kreis Neuss1 Min. Lesezeit
Klageverfahren gegen Windenergieanlagen in Rommerskirchen eingestellt

Foto: GettyImages-2161704438 Abdruck frei!

Foto: GettyImages-2161704438 Abdruck frei!

Gericht beendet Verfahren

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschied am 8. September.

Das Gericht entschied in Münster.

Das Gericht stellte zwei Verfahren ein.

Die Verfahren betrafen Klagen der Gemeinde Rommerskirchen.

Die Klagen richteten sich gegen Genehmigungen für Windenergieanlagen.

Die Verfahren wurden nach Angaben der Entscheidung eingestellt.

Die Gemeinde hatte die Klagen am 8. September 2026 zurückgenommen.

Folgen für die Genehmigungen

Damit gelten die Genehmigungen des Rhein-Kreises Neuss als rechtskräftig.

Der Rhein-Kreis Neuss teilte mit, die Genehmigungen seien rechtskonform erteilt worden.

Der Rhein-Kreis Neuss nannte als Grund eine sorgfältige Prüfung.

Reaktion aus dem Kreis

Der Kreisumweltdezernent Gregor Küpper begrüßte die Rücknahme der Klagen.

Küpper sagte, nun bestehe Rechtssicherheit.

Er schätzte, ein langwieriges Verfahren hätte zum gleichen Ergebnis geführt.

Er sagte, es hätte deutlich mehr Aufwand verursacht.

Er nannte außerdem höhere Kosten.

Betroffene Windenergieanlagen

Von den Verfahren waren zwei Windenergievorhaben betroffen.

Ein Vorhaben lag zwischen Ortschaften nördlich der Bundesstraße B59.

Das Vorhaben lag zwischen Rommerskirchen.

Es lag zwischen Stommeln.

Es lag zwischen Ingendorf.

Es lag zwischen Hüchelhoven.

Dieses Vorhaben wurde als RoKi II bezeichnet.

Das zweite Vorhaben lag im östlichen Gemeindegebiet.

Es lag im Bereich Rommerskirchen-Butzheim.

Das Vorhaben verlief direkt an der Gemeindegrenze zu Pulheim.

Dieses Vorhaben wurde als Butzheim bezeichnet.

In Butzheim ging es um sieben Windenergieanlagen.

Originalen Artikel öffnen

Die Google-Cookie-Einstellungen sind noch nicht verfügbar. Ein Browser-Schutz kann das Laden verhindern. Ohne Zustimmung werden keine Google-Anzeigen freigegeben.

Datenschutz