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AfD-Antrag auf Berichtigung des Protokolls geprüft: Verwaltung sieht Abstimmungsverfahren als korrekt

Von Redaktion LK Minden-Lübbecke2 Min. Lesezeit

Die Kreisverwaltung prüfte den Antrag der AfD auf Berichtigung.

Die Kreisverwaltung erklärte das Abstimmungsverfahren im Kreistag für korrekt.

Es ging um den Baubeschluss für zwei Neubauten der Mühlenkreiskliniken.

Das Kreistagsbüro sieht nach Abschluss der Prüfung keinen Anlass.

Es gibt keinen Anlass für die Annahme.

Die Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 9 war fehlerhaft.

Hintergrund der Abstimmung

Am 14. September stellte die FDP und FWG-Fraktion einen Antrag.

Der Antrag war auf namentliche Abstimmung gerichtet.

Der Antrag betraf den Tagesordnungspunkt 9.

Der Kreistag entsprach dem Antrag in der Sitzung.

Am 28. September beantragte die AfD eine Änderung.

Die AfD richtete den Antrag an den Landrat.

Die AfD vertrat die Auffassung.

Der Beschluss sei formell rechtswidrig.

Prüfung und Ergebnis

Die Kreisverwaltung prüfte die Geschäftsordnung des Kreistages.

Die Kreisverwaltung nennt eine Regel zur namentlichen Abstimmung.

Die Regel gilt bei einem Antrag von mindestens einem Fünftel.

Das ist ein Fünftel der Kreistagsmitglieder.

Die Geschäftsordnung sieht eine namentliche Abstimmung für solche Fälle vor.

Die Geschäftsordnung regelt die Stimmabgabe jedes Mitglieds.

In der Niederschrift soll die Stimmabgabe vermerkt werden.

Die Geschäftsordnung nennt keine Regel für einen einzelnen Namensaufruf.

Die Kreisverwaltung nennt auch keinen solchen Ablauf in der Kreisordnung.

Die Kreisverwaltung führt an.

Die Kreisordnung für Nordrhein-Westfalen enthält keine solche Regel.

Die Kreisverwaltung beschreibt den Ablauf der Abstimmung.

Die Stimmabgaben wurden den einzelnen Kreistagsmitgliedern zugeordnet.

Die Stimmabgaben wurden dokumentiert.

Die Kreisverwaltung nennt eine Unterlage mit feststehenden Titel.

Die Unterlage heißt „Namentliche Abstimmung der Mitglieder des Kreistages“.

Sie heißt zusätzlich „des Kreises Minden-Lübbecke“.

Die Unterlage weist für jedes teilnehmende Mitglied einen Eintrag aus.

Der Eintrag zeigt Ja oder Nein oder Enthaltung.

Die Kreisverwaltung nennt das Abstimmungsergebnis.

Das Ergebnis waren 41 Ja-Stimmen.

Das Ergebnis waren 16 Nein-Stimmen.

Es gab keine Enthaltungen.

Die Kreisverwaltung sagt, dieses Ergebnis entspreche der Dokumentation.

Die Kreisverwaltung lehnt deshalb Rechtswidrigkeit wegen Verfahrensverstoß ab.

Geplante Ergänzung in der Niederschrift

Die Kreisverwaltung will den Ablauf in der Niederschrift transparenter darstellen.

Die Kreisverwaltung nennt den aktuellen Stand der Angaben.

In der Niederschrift steht bereits, dass eine namentliche Abstimmung beantragt wurde.

Die individuelle Stimmabgabe ist nach den Angaben vollständig dokumentiert.

Der Antrag war dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Die Kreisverwaltung nennt eine fehlende Angabe im Protokoll.

Im Protokoll stand nicht ausdrücklich, wer den Antrag stellte.

Das Protokoll nannte nicht ausdrücklich die FDP und FWG-Fraktion.

Die Kreisverwaltung will eine Ergänzung vorlegen.

Die Ergänzung soll bei der Behandlung der Niederschrift erfolgen.

Das passiert in der nächsten Kreistagssitzung.

Die Kreisverwaltung will damit den Antragsteller klarer benennen.

Die Ergänzung hängt von einem Beschluss des Kreistages ab.

Wenn der Kreistag der Anregung aus dem Schreiben folgt, dokumentiert die Klarstellung.

Die bereits unterzeichnete Niederschrift bleibt nach den Angaben unberührt.

Die Niederschrift betrifft die Sitzung vom 14.09.2026.

Die Niederschrift enthält die getroffenen Beschlüsse.

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