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Soest vereinfacht Regeln für Zufahrtsausweise zur Allerheiligenkirmes in der Altstadt
Neue Regeln für Zufahrtsausweise
Das Ordnungsamt der Stadt Soest vereinfacht das Regelwerk für Zufahrtsausweise.
Die Ausweise gelten für Bewohnerinnen und Bewohner der Altstadt.
Die Ausweise gelten auch für begründete Besuche während der Allerheiligenkirmes.
Wegfall der gesonderten Berechtigung für Bewohnerparkausweise
Die wichtigste Neuerung betrifft den Bewohnerparkausweis.
Wer einen Bewohnerparkausweis hat, braucht ab sofort keine gesonderte Zufahrtsberechtigung.
Das gilt für den Kirmesbereich.
Das gilt während der durchgehenden Sperrung.
Das gilt auch, wenn die gesamte Altstadt am Kirmeswochenende gesperrt ist.
Der reguläre Bewohnerparkausweis reicht künftig am Sperrposten aus.
Einheitliche gelbe Zufahrtsberechtigung für andere Fahrten
Für andere Personen gibt es künftig nur noch eine Zufahrtsberechtigung.
Diese ist auf gelber Karte.
Die gelbe Zufahrtsberechtigung gilt für den Bereich der Altstadt.
Der Bereich umfasst Aldegreverwall.
Der Bereich umfasst Walburger-Osthofen-Wallstraße.
Der Bereich umfasst Brüder-Walburger-Wallstraße.
Für wen die gelbe Karte gilt
Die gelbe Zufahrtsberechtigung gilt für Bewohner der Altstadt.
Diese Bewohner haben einen privaten Stellplatz oder eine private Garage.
Diese Bewohner besitzen deshalb keinen Bewohnerparkausweis.
Die gelbe Zufahrtsberechtigung gilt für Lieferanten.
Die gelbe Zufahrtsberechtigung gilt für Mitarbeitende von Behörden.
Diese Mitarbeitenden sind in der Altstadt.
Diese Mitarbeitenden nutzen dafür entsprechende Mitarbeiterparkplätze.
Die gelbe Zufahrtsberechtigung gilt für Pflegedienste.
Die gelbe Zufahrtsberechtigung gilt für Schaustellerbetriebe.
Antrag statt automatische Zusendung
Die gelbe Zufahrtsberechtigung wird nicht automatisch zugeschickt.
Betroffene müssen die gelbe Karte weiterhin beantragen.
Nach Angaben der Stadt ist die Online-Antragstellung am einfachsten.
Die Stadt nennt dafür die Website www.soest.de.
Die Stadt nennt die Dienstleistung „Allerheiligenkirmes - Anwohnerinformationen“.
Der Antrag ist auch weiterhin im Ordnungsamt möglich.
Im Ordnungsamt können Betroffene den Antrag persönlich stellen.
Begründung und erwartete Folgen
Das Ordnungsamt reagiert nach eigenen Angaben auf Anregungen aus der Bürgerschaft.
Es geht um die Erfahrungen an den Sperrposten in den vergangenen Jahren.
An den Sperrposten gab es dabei nach Angaben der Stadt immer wieder Diskussionen.
Die Diskussionen betrafen die Frage nach der Fahrtberechtigung.
Die Stadt erwartet durch die Vereinheitlichung weniger Diskussionen.
Die Stadt erwartet auch weniger Staus an den Sperrposten.
Bewohnerinnen und Bewohner mit Bewohnerparkausweis sollen sich das Beantragen zusätzlicher Karten sparen.
Das Ordnungsamt rechnet damit, dass Anträge und Ausstellungen der gelben Karten sinken.