Erwitte: Kulturförderung für 2027 bleibt mit Förderanträgen möglich

Erwitte: Kulturinitiativen können bis 31.10.2026 Förderanträge für 2027 stellen. Stadt unterstützt Projekte mit öffentlichem Zugang im Rahmen der Kulturförderung.

Von Presse-Service.de1 Min. Lesezeit

In Erwitte können Kulturschaffende und Kulturinitiativen auch für das Jahr 2027 wieder Förderanträge stellen. Die Stadt stellt dafür nach eigenen Angaben weiterhin finanzielle Mittel im Rahmen ihrer städtischen Kulturförderung bereit. Mit den Mitteln sollen Vereine und Initiativen unterstützt werden, die das kulturelle Leben vor Ort mitgestalten.

Die Förderung wurde laut Stadt erstmals 2022 aufgelegt. Seitdem konnten auf diese Weise bereits über ein Dutzend Erwitter Projekte unterstützt werden. Die Höhe der Mittel wird jeweils im Rahmen der Haushaltsplanung für das kommende Jahr festgelegt.

Welche Projekte gefördert werden können

Die städtische Kulturförderrichtlinie bildet den fördertechnischen Rahmen. Sie ergänzt die bereits bestehenden städtischen Kulturaktivitäten wie Musikschule und Volkshochschule. Gefördert werden können Projekte aus einem weiten Kulturverständnis heraus, darunter kulturelle Bildung, Musik, Tanz und Schauspiel, bildende Kunst, Literatur sowie besonders herausragende Anlässe des Brauchtums oder der lokalen Geschichte. Voraussetzung ist, dass die Projekte für die Öffentlichkeit zugänglich sind.

Antrag bis Ende Oktober einreichen

Anträge für die städtische Kulturförderung nimmt der Ehrenamtskoordinator der Stadt Erwitte, Sven Steimann, bis zum 31. Oktober 2026 entgegen.

  • per Post: Stadt Erwitte, Stabsstelle Ehrenamt, Am Markt 13, 59597 Erwitte
  • per Mail: [email protected]

Neu seit 2024 sind das Antragsformular und die Informationen zu den Anforderungen auf der städtischen Homepage abrufbar: https://www.erwitte.de/leben-in-erwitte/ehrenamt/kultur

Entscheidung im Jahresverlauf

Über die eingegangenen Anträge berät und entscheidet der Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport, Kultur und Sicherheit in seiner letzten Sitzung des Jahres. Dort wird festgelegt, wie die Fördermittel im darauffolgenden Jahr verteilt werden.

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