Ennepe-Ruhr-Kreis: Keine Gebührenbescheide für Rettungseinsätze

Kreistag beschließt rückwirkende Anpassung der Rettungsdienst-Gebührensatzung im Ennepe-Ruhr-Kreis: Krankenkassen beteiligen sich teilweise, 9,1 Mio. Euro zahlt der Kreis.

Von Presse-Service.de1 Min. Lesezeit

Der Ennepe-Ruhr-Kreis wird Patientinnen und Patienten auch künftig nicht mit zusätzlichen Kosten für Rettungsdiensteinsätze belasten. Der Kreistag hat beschlossen, eine auf Landesebene ausgehandelte Übergangslösung anzunehmen und die Gebührensatzung für den Rettungsdienst rückwirkend anzupassen. Gebührenbescheide an Bürgerinnen und Bürger sollen damit unterbleiben. Die fehlenden 9,1 Millionen Euro übernimmt der Kreis aus eigener Kasse.

Auslöser ist ein seit längerem anhaltender Streit zwischen Krankenkassen und kommunalen Trägern des Rettungsdienstes. Im Mittelpunkt stehen Einsätze, bei denen Rettungswagen oder Notarzt ausrücken, am Ende aber kein Transport ins Krankenhaus stattfindet. Seit September 2025 zahlen die Krankenkassen im Ennepe-Ruhr-Kreis nur noch von ihnen festgesetzte Beträge, die die Kosten des Rettungsdienstes nicht vollständig decken.

Die nun beschlossene Lösung sieht vor, dass sich die Krankenkassen 2026 weiterhin zumindest teilweise an den Kosten für solche Einsätze beteiligen. Nach Angaben des Kreises übernehmen sie bei Rettungsdienstträgern, die der Regelung zustimmen, 50 Prozent der Kosten des jeweiligen Einsatzes. Diese Beteiligung ist auf eine Fehleinsatzquote von 15 Prozent der Gesamtfahrten je Rettungsmittel begrenzt.

Für den Kreis ist die Entscheidung mit erheblichen Mehrbelastungen verbunden. Er rechnet im Rettungsdienst für 2026 mit einem kalkulatorischen Defizit von rund 4,7 Millionen Euro. Hinzu kommen 4,4 Millionen Euro für ungedeckte Einsatzkosten in den Monaten September bis Dezember 2025. Für diesen Zeitraum sei trotz Verhandlungen auf allen Ebenen keine Übergangslösung gefunden worden; die Lücke müsse daher vollständig vom Kreis getragen werden.

Nach Angaben aus der Mitteilung hatte auch die Bezirksregierung als Kommunalaufsicht zugestimmt. Der Kreis macht zugleich deutlich, dass Bund, Land und Krankenkassen nach wie vor gefordert seien, eine tragfähige Lösung für die künftige Finanzierung des Rettungsdienstes vorzulegen.

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