Olfen fordert Rückschnitt bis Februar 2026

Die Stadt Olfen fordert Grundstückseigentümer bis 28.02.2026 zum Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern auf, um Verkehrssicherheit auf öffentlichen Flächen zu gewährleisten.

Von Olfens Redaktion2 Min. Lesezeit
Olfen fordert Rückschnitt bis Februar 2026

Foto: olfen.de

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Bäume und Sträucher sind prägende Elemente des Stadtbilds von Olfen und tragen zur Verschönerung von Straßenräumen sowie zur Steigerung der Lebensqualität bei. Gleichzeitig bringen sie jedoch auch Pflichten und Verantwortung mit sich, insbesondere für Eigentümer, deren Pflanzen an öffentliche Verkehrsflächen grenzen.

Verkehrssicherheit durch Rückschnitt gewährleisten

Die Stadt Olfen weist darauf hin, dass Bäume, Sträucher und Hecken auf Privatgrundstücken eine potenzielle Gefahrenquelle darstellen können, wenn sie in den öffentlichen Raum hineinragen. In solchen Fällen kann die Sicht für Fußgänger, Radfahrer sowie Autofahrer eingeschränkt werden, was das Risiko von Unfällen und Sachschäden erhöht.

  • Grundstückseigentümer sind verkehrssicherungspflichtig.
  • Sie haften für Schäden und Unfälle, die durch ihre Pflanzen im öffentlichen Raum verursacht werden.
  • Auch die Funktion von Straßenlaternen darf durch Pflanzenbewuchs nicht beeinträchtigt werden.
  • Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, bittet die Stadt Olfen alle Grundstückseigentümer, bis spätestens zum 28. Februar 2026 einen erforderlichen Rückschnitt an Bäumen, Sträuchern und Hecken vorzunehmen.

    Meldung öffentlicher Bewuchs-Beeinträchtigungen

    Wer feststellt, dass durch Pflanzenbewuchs an öffentlichen Flächen Straßenlaternen beeinträchtigt sind, kann dies direkt an die Stadt Olfen melden. Die Stadt ruft alle Bürgerinnen und Bürger zur Mithilfe auf, um die Verkehrssicherheit im gesamten Stadtgebiet zu erhöhen.

    Kontakt Stadt Olfen: Rückmeldungen zu Beschnitt und Laternenbeeinträchtigungen: 389-9606 · E-Mail der Stadt Olfen

    Hinweis zum Sprachgebrauch in Veröffentlichungen

    Die Stadt Olfen verwendet zur besseren Lesbarkeit in ihren Veröffentlichungen das sogenannte „generische Maskulinum“. Damit sind stets alle Geschlechter gleichermaßen gemeint. Diese Entscheidung dient ausschließlich der Vereinfachung der Sprache und stellt keine Wertung dar.

    Frist und Ausblick

    Die Stadt Olfen erinnert nochmals daran, dass der Rückschnitt privater Pflanzen entlang öffentlicher Wege spätestens bis zum 28. Februar 2026 abgeschlossen sein muss. Die Verwaltung appelliert an die Verantwortung der Grundstückseigentümer und setzt darauf, dass durch gemeinsames Handeln ein sicheres und attraktives Stadtbild erhalten bleibt.

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