Kurzmitteilung: NRW fördert Denkmäler 2026

Kurzmitteilung: NRW fördert 2026 Denkmale in Königswinter mit bis zu 2.000 Euro pro Maßnahme. Anträge sind bis 31. Mai möglich.

Von Neues aus Königswinter1 Min. Lesezeit
Kurzmitteilung: NRW fördert Denkmäler 2026

Foto: Neues aus Königswinter

Foto: Neues aus Königswinter

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt auch im Jahr 2026 den Erhalt historischer Bausubstanz mit einem Denkmalförderprogramm. Im Mittelpunkt stehen dabei kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen, für die den Kommunen Pauschalzuweisungen zur Verfügung stehen. Von dem Programm profitieren insbesondere Eigentümerinnen und Eigentümer von Baudenkmälern, die Instandhaltung und Pflege ihrer Objekte vornehmen möchten.

Förderung für kleinere Maßnahmen

Für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen stehen jeder Kommune sogenannte Pauschalzuweisungen in Höhe von 7.500 Euro zur Verfügung. Je nach Umfang der Maßnahme und Anzahl der eingehenden Anträge kann eine Förderung von bis zu 2.000 Euro gewährt werden.

Die Zuschüsse sind nicht rückzahlbar. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Arbeiten.

Wer einen Antrag stellen kann

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, eingetragene Vereine sowie kirchliche Organisationen. Das Förderprogramm richtet sich damit an verschiedene Eigentümer- und Trägergruppen, die sich um den Erhalt von Denkmalen kümmern.

Voraussetzungen für die Förderung

Eine Förderung ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Dazu gehören:

  • Es handelt sich um ein Denkmal gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW).
  • Eine denkmalrechtliche Erlaubnis wurde erteilt.
  • Mit der Maßnahme wurde noch nicht begonnen.
  • Die Maßnahme wird bis zum 30. November des Bewilligungsjahres abgeschlossen.
  • Für jedes Gewerk werden drei Vergleichsangebote vorgelegt.
  • Antragsfrist und Einreichung

    Anträge können ab sofort bis 31. Mai 2026 bei der Unteren Denkmalbehörde eingereicht werden. Das entsprechende Antragsformular steht auf der Internetseite der Stadt Königswinter zum Download bereit.

    Mit dem Förderprogramm setzt Nordrhein-Westfalen auf den Erhalt historischer Bausubstanz und unterstützt Maßnahmen, die zur Pflege und Sicherung von Denkmalen beitragen.

    Untere Denkmalbehörde: Einreichung der Anträge und Rückfragen

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