Laubentsorgung in Dorsten: Wer ist zuständig?

Herbst in Dorsten: Rund 300 Laubcontainer unterstützen die Laubentsorgung, Anlieger sind für Gehwegreinigung verantwortlich – wichtige Infos zu Pflichten und Standorten.

Von Neues aus Dorsten3 Min. Lesezeit

Mit dem nahenden Herbst und seinen typischen Laubbergen stellt sich vielerorts die Frage nach der richtigen Laubentsorgung. Die Stadt Dorsten informiert aktuell über geltende Regelungen und gibt praktische Hinweise für Bürgerinnen und Bürger.

Regelungen zur Laubbeseitigung: Wer ist zuständig?

Die Verantwortung für das Beseitigen von Herbstlaub ist in Dorsten und vielen anderen Kommunen klar verteilt. Während die Stadt für die Reinigung in verkehrsberuhigten Bereichen zuständig ist, müssen Anlieger in der Regel die Flächen vor ihren Grundstücken selbst sauber halten.

  • Städtische Zuständigkeit: Besonders Gehwege in verkehrsberuhigten Bereichen werden von der Kommune gereinigt.
  • Anliegerpflicht: Vor dem eigenen Grundstück liegende Gehwege und Radwege – sofern keine gesonderte Pflasterung oder Trennung besteht – sind Sache der Anwohnerinnen und Anwohner.
  • Sonderfall: Unterscheiden sich die Flächen zwischen Bordstein und Gehweg durch unterschiedliche Pflasterungen oder verläuft ein Radweg gesondert, obliegt die Reinigung diesem zuständigen Bereich.
  • Laubcontainer unterstützen bei der Entsorgung

    Um die Entsorgung des Laubs, insbesondere von städtischen Bäumen, effizient zu gestalten, sind zum Herbstbeginn rund 300 Laubcontainer im gesamten Stadtgebiet von Dorsten aufgestellt worden. Diese Container stehen an festgelegten Plätzen und können bei Bedarf während der Saison umgesetzt werden.

    • Laubcontainer sind ausschließlich für Laub von öffentlichen Flächen bestimmt und nicht für Abfälle aus privaten Gärten.
    • Die Leerung erfolgt regelmäßig durch spezielle Laubsauger-LKW.
    • Die Standorte der Laubcontainer müssen mit dem Kommunalen Servicebetrieb abgestimmt werden, um die Anfahrbarkeit und Leerung sicherzustellen.
    • Zudem ist besonders zu beachten:

      • Gitterboxen dürfen keine Steine oder sonstige feste Gegenstände enthalten.
      • Die Einfassung der Gitterboxen muss engmaschig sein, um zu verhindern, dass Igel oder andere Kleintiere dort nisten oder überwintern.
      • Tipps für die fachgerechte Entsorgung

        Gartenabfälle und Grüngut können das ganze Jahr über kostenfrei am Wertstoffhof (Wienbecke 15) abgegeben werden. Wer zusätzliche Informationen benötigt, findet diese online auf der Seite des Wertstoffhofs.

        Laub richtig entsorgen: Verstopfte Gullis vermeiden

        Die Stadt weist darauf hin, dass das Kehren von Laub in den Rinnstein vermieden werden sollte. Verstopfte Gullis können bei starken Regenfällen schnell zu lokalen Überflutungen führen.

        Fragen und Serviceangebote

        Wer Fragen zur Laubabfuhr, zur Aufstellung privater oder öffentlicher Laubcontainer sowie zur Beantragung von gebührenpflichtigen Containern hat, kann sich direkt an den Kommunalen Servicebetrieb Dorsten wenden.

        Kommunaler Servicebetrieb Dorsten (KSD): Fragen zur Laubabfuhr und Containerbestellung

        Rechtliche Hinweise und interaktive Angebote

        Alle relevanten Regelungen zur Laubbeseitigung sind in der städtischen Satzung festgelegt. Das GeoDatenportal der Stadt Dorsten bietet die Möglichkeit, sich bequem online zu informieren. Hier können Nutzer interaktiv auf der Karte ihren Bereich finden und die geltenden Pflichten nachlesen.

        Für Print-Nutzer: Die Informationen zur Straßenreinigung finden sich unter den Themen "Fachdaten → Infrastruktur, Transport und Verkehr → Straßenreinigung", dort den Haken bei "Sommerdienst" setzen.

        Mit diesen Maßnahmen und Hinweisen soll die Laubentsorgung auch in diesem Herbst reibungslos und umweltgerecht ablaufen. Die Einhaltung der Regeln gewährleistet, dass Wege sicher und Wasserläufe frei bleiben.

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