KOD verstärkt Kontrollen in Östrich und Deuten – Parken, Müll und Hundeverstöße

Der Kommunale Ordnungsdienst kontrolliert vom 20. bis 26.07. in Östrich und Deuten verstärkt Parken, Müll und Hundeverstöße.

Von Neues aus Dorsten2 Min. Lesezeit

Schwerpunktkontrollen des Kommunalen Ordnungsdienstes in Östrich und Deuten

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) wird in der Woche vom 20. Juli bis 26. Juli 2026 verstärkt in Östrich und Deuten unterwegs sein. An zwei Tagen in der Woche sind dort zusätzliche Schwerpunktkontrollen vorgesehen.

Im Mittelpunkt der Streifengänge stehen Parkverstöße, illegale Müllentsorgung und Verstöße im Zusammenhang mit Hunden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes nehmen dabei unter anderem Hundekot, Falschparken und unerlaubte Müllablagerungen in den Blick. Feststellungen für andere Fachbereiche werden an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen weitergeleitet.

Bußgelder bei Verstößen mit Hunden

Beim Thema Hundekot werden unter anderem folgende Punkte kontrolliert:

  • Mitführpflicht eines Kotbeutels: 25 Euro Bußgeld im Regelfall
  • Verbot, Hunde auf Spielplätze mitzunehmen: 40 bis 90 Euro
  • Liegenlassen von Hundekot: 100 Euro in Grünanlagen, 125 Euro auf Gehwegen, 300 Euro auf Spielplätzen

Bei den genannten Beträgen handelt es sich um Regelsätze. Bei Uneinsichtigkeit oder Wiederholung können die Bußgelder höher ausfallen.

Erreichbarkeit des KOD

Der Kommunale Ordnungsdienst ist grundsätzlich im gesamten Stadtgebiet unterwegs. Die regulären Dienstzeiten sind montags bis freitags von 7.30 Uhr bis 18 Uhr. Kontroll- und Streifengänge finden nach Angaben der Stadt auch außerhalb dieser Zeiten sowie am Wochenende statt.

Während der regulären Dienstzeiten ist der KOD am besten per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 02362 66-3760 erreichbar.

Wann die Polizei zuständig ist

Die Stadt weist darauf hin, dass die Rufnummer des Kommunalen Ordnungsdienstes keine Notrufnummer ist. Bei Straftaten oder außerhalb der Erreichbarkeit des KOD sollte die Polizei Dorsten unter 02362 6012531 kontaktiert werden, in Notfällen über die 110. Für die Feuerwehr gilt die Notrufnummer 112.

Für die strafrechtliche Verfolgung, Verhinderung und Aufklärung von Straftaten wie Sachbeschädigungen, Körperverletzungen oder Verstößen gegen das Betäubungsmittelverbot ist die Polizei zuständig. Das gilt nach Angaben der Stadt auch dann, wenn andere Behörden nicht rechtzeitig tätig werden können, etwa außerhalb der Dienstzeiten oder bei fehlender Erreichbarkeit.

Akute nächtliche Lärmbelästigungen können ebenfalls darunterfallen. Ist bekannt, wer den Lärm verursacht, kann dies auch im Nachgang an [email protected] gemeldet werden. Das Ordnungsamt will den Sachverhalt dann nachträglich prüfen und sich darum kümmern.

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