KOD verstärkt Kontrollen in Lembeck und der Altstadt

KOD kontrolliert vom 24. bis 30.08.2026 in Lembeck und Altstadt verstärkt Parken, Müll und Hundeverstöße inkl. Hundekot. Bußgelder: 25–300 €.

Von Neues aus Dorsten1 Min. Lesezeit

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) ist in der kommenden Woche von 24. August bis 30. August 2026 verstärkt in Lembeck und in der Altstadt unterwegs. An zwei Tagen innerhalb dieser Woche finden dort zusätzliche Schwerpunktkontrollen statt.

Im Blick haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes vor allem Parkverstöße, illegale Müllentsorgung sowie Verstöße im Zusammenhang mit Hunden. Dazu zählt nach Angaben der Stadt auch das Thema Hundekot. Feststellungen, die andere Fachbereiche betreffen, werden an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen weitergeleitet.

Beim Thema Hundekot weist die Stadt auf folgende Regelsätze hin:

  • Pflicht, einen Kotbeutel mitzuführen: 25 Euro Bußgeld im Regelfall
  • Hunde auf Spielplätze mitzunehmen: 40 bis 90 Euro
  • Liegenlassen von Hundekot: 100 Euro in Grünanlagen, 125 Euro auf Gehwegen, 300 Euro auf Spielplätzen

Die genannten Bußgelder sind Regelsätze und können bei Uneinsichtigkeit oder Wiederholung auch höher angesetzt werden.

Erreichbarkeit des Kommunalen Ordnungsdienstes

Die regulären Dienstzeiten des Kommunalen Ordnungsdienstes sind montags bis freitags von 7.30 Uhr bis 18 Uhr. In diesem Zeitraum ist der KOD am besten per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 02362 66-3760 erreichbar.

Kontroll- und Streifengänge finden auch außerhalb dieser Zeiten sowie am Wochenende statt. Die Telefonnummer des Kommunalen Ordnungsdienstes ist jedoch keine Notrufnummer. Bei Straftaten oder außerhalb der Erreichbarkeit des KOD soll die Polizei Dorsten unter 02362 6012531 oder im Notfall die 110 und/oder die Feuerwehr unter 112 kontaktiert werden.

Für Straftaten wie Sachbeschädigungen, Körperverletzungen oder Fälle, die unter das Betäubungsmittelverbot fallen, ist nach Angaben der Stadt die Polizei der richtige Ansprechpartner. Dies gilt auch dann, wenn andere Behörden nicht rechtzeitig tätig werden können. Sollte die verursachende Person bekannt sein, können Fälle akuter nächtlicher Lärmbelästigung auch im Nachgang an [email protected] gemeldet werden.

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