KOD verstärkt Kontrollen in Altstadt und Wulfen

KOD verstärkt Kontrollen in Altstadt und Wulfen (27. Juli–2. August 2026): Parkverstöße, illegaler Müll, Hundekot. Infos zu Bußgeldern.

Von Neues aus Dorsten2 Min. Lesezeit
KOD verstärkt Kontrollen in Altstadt und Wulfen

Foto: Winkel, Christoph

Foto: Winkel, Christoph

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) wird in der kommenden Woche verstärkt in der Altstadt und in Wulfen unterwegs sein. Nach Angaben der Stadt sind für den Zeitraum vom 27. Juli bis 2. August 2026 zusätzliche Schwerpunktkontrollen in den beiden Stadtteilen vorgesehen.

Im Fokus stehen dabei unter anderem Parkverstöße, illegale Müllentsorgung sowie Verstöße im Zusammenhang mit Hunden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes wollen nach eigener Ankündigung insbesondere das Dauerärgernis Hundekot, Verstöße im ruhenden Verkehr wie Falschparken sowie illegale Müllablagerungen in den Blick nehmen. Feststellungen sollen zudem an zuständige Fachbereiche weitergeleitet werden.

Zusätzliche Kontrollen an zwei Tagen

Der KOD ist grundsätzlich im gesamten Stadtgebiet unterwegs. In der kommenden Woche werden an zwei Tagen zusätzliche Schwerpunktstreifen in der Altstadt und in Wulfen durchgeführt.

Verstöße rund um Hunde im Blick

Beim Thema Hundekot kündigt die Stadt gezielte Kontrollen an. Dabei geht es unter anderem um folgende Punkte:

  • Mitführpflicht eines Kotbeutels: 25 Euro Bußgeld im Regelfall
  • Verbot, Hunde auf Spielplätze mitzunehmen: 40 bis 90 Euro
  • Liegenlassen von Hundekot: 100 Euro in Grünanlagen, 125 Euro auf Gehwegen, 300 Euro auf Spielplätzen

Bei den genannten Beträgen handelt es sich um Regelsätze. Nach Angaben der Stadt können die Bußgelder bei Uneinsichtigkeit oder Wiederholung höher ausfallen.

Dienstzeiten und Erreichbarkeit

Die regulären Dienstzeiten des Kommunalen Ordnungsdienstes sind montags bis freitags von 7.30 Uhr bis 18 Uhr. Nach Angaben der Stadt finden Kontroll- und Streifengänge jedoch auch außerhalb dieser Zeiten sowie am Wochenende statt.

Zugleich weist die Stadt darauf hin, dass die Rufnummer des KOD keine Notrufnummer ist. Bei Straftaten oder außerhalb der Erreichbarkeit des Kommunalen Ordnungsdienstes sollen Bürgerinnen und Bürger die Polizei oder im Notfall die 110 sowie die Feuerwehr unter 112 anrufen.

Abgrenzung zur Polizei

Für die strafrechtliche Verfolgung, Verhinderung und Aufklärung von Straftaten ist nach Angaben der Stadt die Polizei zuständig. Das gilt demnach etwa bei Sachbeschädigungen, Körperverletzungen oder Fällen, die unter das Betäubungsmittelverbot fallen. Die Polizei sei zudem auch dann Ansprechpartnerin für öffentliche Sicherheit und Ordnung, wenn andere Behörden wie das Ordnungsamt nicht rechtzeitig tätig werden können, etwa außerhalb der Dienstzeiten oder bei fehlender Erreichbarkeit.

Als Beispiel nennt die Stadt akute nächtliche Lärmbelästigungen. Ist bekannt, wer den Lärm verursacht, kann dies auch im Nachgang gemeldet werden. Das Ordnungsamt werde sich dann mit dem Sachverhalt befassen, um weitere vermeidbare Belästigungen nach Möglichkeit zu verhindern.

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